Region Werdenberg-Sarganserland SG: Ansprechen von Kind und Warnmeldungen
Die Kantonspolizei St.Gallen hat seit Montag (20.11.2023) mehrere Meldungen von angesprochenen Kindern erhalten sowie Kenntnis von diversen sich verbreitenden Warnmeldungen erhalten.
Diese Mitteilung legt den derzeitigen Kenntnisstand der Kantonspolizei St.Gallen dar. Sie mahnt zudem zur Vorsicht bei der Verbreitung solcher Warnmeldungen. Verdachtsfälle sind dem Notruf 117 zu melden.
Die Kantonspolizei St.Gallen hat am Montag (20.11.2023), kurz nach 16 Uhr, die Meldung erhalten, dass in Wangs, Hinterdorfstrasse, ein Schulkind von einer unbekannten männlichen Person angesprochen und mutmasslich aufgefordert wurde, in dessen Fahrzeug zu steigen.
Die Kantonspolizei St.Gallen ist gestützt auf diese Meldung mit mehreren Patrouillen ausgerückt, hat eine Fahndung eingeleitet und konnte weder das Auto noch eine Person antreffen. Die Kantonspolizei steht seither im Kontakt mit der Schulleitung und der Schule.
In Folge der Meldung von Wangs verbreiteten sich in der Region diverse Warnmeldungen über Chat-Apps und Social Media. Darunter auch eine Information, wonach das Kind „fast ins Auto gezerrt“ wurde. Diese Information wurde gegenüber der Kantonspolizei St.Gallen nicht geäussert und kann so nicht bestätigt werden.
Am Dienstag (21.11.2023) erreichten die Kantonspolizei St.Gallen zwei weitere Meldungen. In Vilters berichtete ein Kind davon, angesprochen worden zu sein. Praktisch zeitgleich wurde die Sichtung eines Mannes in Bad Ragaz gemeldet, der einer Beschreibung des Mannes in einer der Warnmeldungen entsprechen soll.
Die Kantonspolizei St.Gallen nimmt Meldungen von angesprochenen Kindern sehr ernst. Sie war auch am Dienstag mehrfach im Umfeld von Schulen in der Region mit sichtbaren und verdeckten Patrouillen präsent.
Mit Warnmeldungen ist aus polizeilicher Sicht vorsichtig umzugehen. Erfahrungsgemäss können diese zu Verunsicherungen, Angst oder einer Übersensibilität führen. Zielführender ist es, verdächtige Feststellungen über die Notrufnummer 117 unverzüglich der Polizei zu melden. Die Kantonspolizei St.Gallen führt eine laufende Lagebeurteilung durch, kann Meldungen mit allfällig gleichgelagerten Meldungen abgleichen und geeignete Massnahmen einleiten.
Im vorliegenden Fall sind der Kantonspolizei St.Gallen im Vorfeld und in der betreffenden Region keine gleichgelagerten Fälle gemeldet worden. Sie geht aktuell nicht von keiner Gefahr aus, bleibt jedoch weiterhin präsent.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen