Bundesrat: Rechtliche Basis für zwei neue Verwaltungseinheiten im VBS
Am 1. Januar 2024 nehmen mit dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) und dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) zwei neue Verwaltungseinheiten im VBS ihre Tätigkeiten auf.
Für diese neuen Kompetenzzentren hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die rechtlichen Grundlagen angepasst.
Um die Sicherheitspolitik der Schweiz zur Bewältigung von zunehmenden Bedrohungen und Gefahren wirksamer zu gestalten, schafft der Bundesrat auf den 1. Januar 2024 zwei neue Verwaltungseinheiten im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS.
Zum einen nimmt das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) als neues Kompetenzzentrum für Sicherheitspolitik und Informationssicherheit des Bundes seinen Betrieb auf. Zum anderen wird das bisherige Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC), das bisher im Eidgenössischen Finanzdepartement EFD angesiedelt war, in das neue Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) umgewandelt. Dieses koordiniert die Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie (NCS), ist Ansprechpartner für Behörden, Wirtschaft und Bevölkerung zu Cyberfragen und koordiniert als Kompetenzzentrum für Cyberbedrohungen die Arbeiten im Bund.
Seit seinen Grundsatzentscheiden für diese Stellen hat der Bundesrat deren Aufgaben detailliert ausgearbeitet und nun mit den Anpassungen der rechtlichen Grundlagen festgelegt.
Staatssekretariat als neues Kompetenzzentrum für Sicherheitspolitik und Informationssicherheit
Das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik SEPOS erarbeitet konzeptuelle Grundlagen und Vorgaben zur Gestaltung der Schweizer Sicherheitspolitik. In Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und unter Einhaltung derer Zuständigkeiten koordiniert es sicherheitspolitische Geschäfte und Kooperation im Inland und erstellt für den Bundesrat strategische Vorgaben für die internationale sicherheitspolitische Kooperation. In Zusammenarbeit mit ihnen antizipiert es sicherheitspolitische Herausforderungen und leitet daraus Handlungsoptionen. Im VBS stellt das SEPOS die Umsetzung der sicherheitspolitischen Vorhaben sicher und begleitet die internationale Kooperation sowie die Verteidigungs- und Rüstungspolitik.
Ins Aufgabengebiet des SEPOS gehören auch die drei spezialisierten Fachstellen für Informationssicherheit, für Personensicherheitsprüfungen und für Betriebssicherheit. Damit trägt das Staatssekretariat zur Umsetzung des Informationssicherheitsgesetzes und somit der sicheren Bearbeitung von Informationen bei, für die der Bund zuständig ist.
NCSC führt seine Arbeiten zur Umsetzung der NCS als Bundesamt fort
Das Bundesamt für Cybersicherheit wird grundsätzlich die Tätigkeiten weiterführen, die es als Nationales Zentrum für Cybersicherheit bisher ausgeübt hat. Es ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Cyberbedrohungen und damit erste Anlaufstelle für die Wirtschaft, Verwaltung, Bildungseinrichtungen und die Bevölkerung bei Cyberfragen. Es sensibilisiert und warnt die Öffentlichkeit in Bezug auf Cyberbedrohungen und präventiven Massnahmen, nimmt Meldungen zu Cybervorfällen und Cyberbedrohungen entgegen und unterstützt insbesondere Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen bei der Bewältigung. Es koordiniert die Arbeiten des Bundes im Bereich Cybersicherheit. Dabei erstellt es unter anderem technische Analysen zur Bewertung und Abwehr von Cybervorfällen und Cyberbedrohungen sowie zur Identifikation und Behebung von Schwachstellen beim Schutz der Schweiz vor Cyberbedrohungen.
Quelle: Der Bundesrat
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