Der Bund führt Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung weiter
Eine Evaluation hat gezeigt, dass die Ausrichtung der Massnahmen des Bundes gegen weibliche Genitalverstümmelung richtig ist.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 beschlossen, diese weiterzuführen und das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung weiterhin zu unterstützen.
Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine international geächtete Menschenrechtsverletzung und steht in der Schweiz seit 2012 unter Strafe. Der Bund engagiert sich seit 2003 mit Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung mit dem Ziel, den Schutz gefährdeter Frauen und Mädchen zu verbessern, sowie Qualität der medizinischen und psychosozialen Versorgung der betroffenen Frauen und Mädchen zu fördern.
Seit 2016 wirkt das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz als nationales Kompetenzzentrum. Mit Unterstützung des Bundes berät und informiert es Fachpersonen und Betroffene, schult und sensibilisiert Gesundheitspersonal und leistet Präventionsarbeit in betroffenen Migrationsgemeinschaften.
In einer Antwort auf das Postulat Rickli Natalie (18.3551) hat der Bundesrat bereits 2020 die Ausrichtung der Massnahmen des Bundes und des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz bekräftigt. Eine externe Evaluation kommt nun zum Schluss, dass weiterhin ein Bedarf an Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung besteht und dass ohne nationales Kompetenzzentrum, welches Wissen bündelt und die Qualität sowie die Vernetzung sicherstellt, die Nachhaltigkeit der bisherigen Anstrengungen und Aufbauarbeiten in Frage gestellt ist. Deshalb sollen die bisherigen Massnahmen weitergeführt werden.
Quelle: Der Bundesrat
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