Mautsystem und Vignetten in der Schweiz

In der Schweiz muss auf Autobahnen jeder PKW sowie jeder Anhänger bis zu 3,5 Tonnen mit einer Vignette ausgestattet sein. Dafür stehen sowohl klassische Klebevignetten als auch moderne E-Vignetten zur Verfügung.

Darüber hinaus ist die Benutzung einiger Tunnel, Passstrassen und Autoverladestationen gebührenpflichtig. Für einreisende Wohnmobile und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht gilt eine Schwerlastabgabe, die beim Zoll entrichtet werden muss.

Im Folgenden erfahren Sie mehr über das Mautsystem der Schweiz. Oder informieren Sie sich über Preise und Nutzungsbedingungen auf Vignetteswitzerland.com/de/.

Die Nutzung von Vignetten

Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen benötigen für die Benutzung Schweizer Autobahnen eine Vignette. Sie muss gut sichtbar auf der linken oder rechten Seite der Windschutzscheibe angebracht werden. Bei Motorrädern und Anhängern ist die Vignette auf ein glattes und nicht auswechselbares Bauteil aufzukleben. Seit Mitte 2023 kann man statt einer Klebevignette auch eine E-Vignette nutzen. Sie kann online gebucht werden. Die Kontrolle erfolgt über eine automatische Kennzeichenerfassung. Für LKW mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht gilt ein gesondertes Mautsystem in Form einer Schwerlastabgabe. Diese muss bei der Einreise an den Zollstationen bezahlt werden. Beim Passieren nicht besetzter Grenzübergänge muss das Fahrzeug telefonisch für die Abgabe angemeldet und registriert werden.

Verkaufsstellen für Vignetten in der Schweiz

Vignetten können an offiziellen Verkaufsstellen sowie an autobahnnahen Tank- und Raststätten erworben werden. Der Vorverkauf für Jahresvignetten findet an Grenzstationen und ÖAMTC-Stützpunkten statt. In Deutschland sind sie auch über den ADAC erhältlich. Die neu eingeführte E-Vignette kann man online über das Via Portal bestellen. Dafür müssen Fahrzeugkategorie, Kfz-Kennzeichen und Zulassungsland angegeben werden. Neben Jahresvignetten stehen für Urlauber und Transitverkehr auch Wochen- und Monatsvignetten zur Verfügung. Aktuell kostet eine Jahresvignette 42 EUR beziehungsweise 40 CHF. Die Preise von E-Vignetten können abweichen.

Vignetten für Anhänger

In der Schweiz muss man für Anhänger bis zu 3,5 Tonnen eine eigene Vignette erwerben. Das gilt auch für Fahrzeuge und Zugmaschinen, die unter die Schwerlastabgabe fallen, wenn sie ein Gewicht von über 3,5 Tonnen aufweisen. Eine Jahresvignette ist auch im Dezember des Vorjahres sowie im Januar des folgenden Jahres gültig, das heisst insgesamt 14 Monate. Um Kontrollen zu erleichtern, sollten abgelaufene Vignetten von der Windschutzscheibe entfernt werden.

Vignetten bei Glasbruch

Im Fall eines Bruchs der Windschutzscheibe geben die Schweizer Zollämter eine Ersatzvignette aus. Dafür müssen Sie eine Kopie der Werkstattrechnung vorlegen. Ausserdem ist der Quittungsbeleg für die Vignette beziehungsweise die abgelöste Vignette selbst vorzuweisen. Ausserdem benötigen Sie eine Bestätigung der Versicherung, dass in der Schadenssumme die Kosten für eine Ersatzvignette nicht enthalten sind.

Gebühren für die Tunnel, Alpenpässe und Autoverladungen

Unabhängig von der Vignettenpflicht gilt in der Schweiz eine Streckenmaut für einige Tunnel und Passstrassen. Gebührenpflichtig sind unter anderem der Grosse St. Bernhard Strassentunnel und der Munt-la-Schera Strassentunnel in Richtung Italien. Kostenpflichtige Verladungen von Fahrzeugen auf die Bahn gibt es im Furkatunnel, im Lötschbergtunnel, in Oberalp und im Vereinatunnel jeweils innerhalb der Schweiz. In Richtung Italien stehen Verladestationen beim Lötschbergtunnel und beim Simplontunnel zur Verfügung.

 

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