Sitten VS: Schussaffäre – Lagebericht
Am Montag, 11. Dezember 2023, hatte eine Person in der Stadt Sitten mehrere Schüsse auf Personen abgegeben.
Zwei Opfer kamen dabei ums Leben und ein weiteres wurde verletzt. Der mutmassliche Täter wurde im Laufe des Nachmittages angehalten. Lagebericht.
Dank des grossen Polizeiaufgebots konnte der mutmassliche Schütze angehalten werden, als er sich in der Region St-Léonard aufhielt.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den mutmasslichen Täter, einen 36-jährigen Walliser mit Wohnsitz im Mittelwallis, eine Untersuchung wegen Mordes subsidiär der vorsätzlichen Tötung.
Was die Opfer betrifft, so handelt es sich bei den beiden Verstorbenen um eine 34- jährige Frau und einen 41-jährigen Mann. Beide waren Walliser und im Mittelwallis wohnhaft. Beim verletzten Opfer handelt es sich um eine 49-jährige Walliserin, wohnhaft in der Region. Sie wurde ins Spital eingeliefert.
Frühere Strafverfahren:
Im Strafregister des Angeklagten ist eine Verurteilung vom 2. Februar 2017 durch ein Militärgericht wegen Befehlsverweigerung oder unentschuldigtem Fernbleiben zu einer bedingten Geldstrafe von 2 Tagessätzen und einer Geldstrafe verzeichnet.
Der mutmassliche Täter war in verschiedene Strafverfahren verwickelt, in denen er zumeist den Status eines Klägers innehatte. Zwei Verfahren, in denen er den Status eines Beschuldigten aufwies, wurden eingestellt, nachdem die Anzeigen zurückgezogen worden waren.
An weiteren Verfahren waren die Opfer und ihre Angehörigen vom 11.12.2023 beteiligt, nämlich:
Erstes Opfer (34 Jahre alt)
- Im Jahr 2018 wurde gegen den Freund des ersten Opfers ein Strafbefehl wegen Körperverletzung und Beleidigung erlassen.
- Im Jahr 2021 wurde zugunsten des ersten Opfers eine Nichteintretensanordnung erlassen, nachdem der Angeklagte wegen Ehrverletzung, Bedrohung, Nötigung und verleumderischer Anschuldigung Anzeige erstattet hatte.
- Im Jahr 2022 wurde eine Einstellungsverfügung zugunsten des Angeklagten erlassen, nachdem das erste Opfer eine Anzeige wegen Nötigung erstattet hatte und diese später zurückzog.
- 2023 wurde eine Einstellungsverfügung zugunsten des ersten Opfers erlassen, nachdem der Angeklagte wegen Ehrverletzung, unbefugter Aufzeichnung von Gesprächen, Drohungen sowie Verleumdung Anzeige erstattet hatte.
Zweites Opfer (41 Jahre alt)
Das vom zweiten Opfer und einigen Angehörigen eingeleitete Verfahren führte am
13. September 2023 zu einem Urteil des Gerichts von Hérens und Conthey wegen Beleidigung, unbefugter Aufzeichnung von Gesprächen und Drohungen. Die verhängte Strafe betrug 55 Tagessätze zu CHF 70.- pro Tag, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Angeklagte legte gegen dieses Urteil Berufung ein, wodurch der Fall nun beim Kantonsgericht hängig ist.
Gesuch um einen Waffenerwerbschein
Was den 2017 ausgestellten Waffenerwerbsschein betrifft, so wurden die im Bundesgesetz über Waffen festgelegten Bedingungen eingehalten. Der Betreffende hatte insbesondere keine Verurteilungen im Strafregister ausser einer Geldstrafe von zwei Tagessätzen zu 40 Franken, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Quelle: Kantonspolizei Wallis
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Wallis