Kanton Glarus: Parkbussen - Gemeinden bekommen mehr Kompetenzen
Der Regierungsrat ändert die der Verordnung zur Ordnungsbussengesetzgebung des Bundes.
Ab dem 1. Januar 2024 ist es möglich, mehr Verstösse beim Parkieren und Halten durch die Gemeinden ahnden zu lassen.
Bisher durften die Gemeinden nur bestimmte Verstösse im ruhenden Verkehr (Parkieren und Halten) ahnden. Dazu gehörten das Überschreiten der zulässigen Parkzeit, das Nicht- oder nicht gut sichtbare Anbringen der Parkscheibe oder das Einstellen der falschen Parkzeit.
Dies hat sich in der Praxis als unzureichend erwiesen. Mit der Änderung der Verordnung zur Ordnungsbussengesetzgebung des Bundes kann das zuständige Departement den Gemeinden ermöglichen, im Bereich des ruhenden Verkehrs alle Ordnungswidrigkeiten im Ordnungsbussenverfahren zu ahnden.
Diese umfassen gemäss Bussenliste nun auch alle anderen Verstösse wie Parkieren in Verbotszonen oder Parkieren ausserhalb von Parkfeldern. Mit dieser Änderung soll unter anderem die Kontrollarbeit der Gemeinden erleichtert werden.
Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus