Kapo Solothurn: „Ich nehme lieber das Velo, dann kann ich ein Glas mehr trinken…“
Viele Leute wissen nicht, dass diesbezüglich auf dem Velo oder E-Bike dieselben Regeln gelten, wie für die anderen Fahrzeuge.
Hinzu kommt, dass Unfälle mit Zweirädern (Velo, E-Bike, E-Trottinett) unter Alkoholeinfluss in letzter Zeit stark zugenommen haben.
Deshalb unsere Hinweise:
- die 0,5 ‰-Grenze gilt auch für Velos, E-Bikes und E-Trottinetts
- Fahren unter Alkoholeinfluss kann zum Führerausweisentzug führen
- Das Unfallrisiko ist unter Alkoholeinfluss viel grösser
- Wer fährt, trinkt nicht
Wir wünschen euch eine sichere und unfallfreie Fahrt.
Quelle: Kantonspolizei Solothurn
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Solothurn
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