Bundesrat trifft Grundsatzentscheid für mobile Breitbandkommunikation in Krisenlagen
Einsatzorganisationen müssen im Alltag und in Krisenlagen mobil kommunizieren und grosse Datenmengen austauschen können.
Der Bundesrat will daher ein neues zukunftsgerichtetes, mobiles, breitbandiges Sicherheitskommunikationssystem (MSK) einführen.
Er hat dazu in seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bis Mitte 2024 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Polizei, Feuerwehr, Sanität, die Betreiber kritischer Infrastrukturen und weitere Organisationen des Bevölkerungsschutzes sind für die Erfüllung ihres Auftrags darauf angewiesen, Bilder und Videos sicher zu übermitteln und geschützt auf Datenbanken zuzugreifen. Dies muss auch dann möglich sein, wenn die bestehenden Mobilfunknetze überlastet oder beschädigt sind, etwa nach Naturkatastrophen, einem Cyberangriff, bei Stromausfällen oder einem Terroranschlag. Ein einheitliches System, das die mobile breitbandige Sicherheitskommunikation für Bund, Kantone und Dritte in allen Lagen garantiert, fehlt zurzeit in der Schweiz.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat entschieden, ein MSK einzuführen. Dabei stützt er sich auf einen Bericht des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS. Es soll die Infrastrukturen der kommerziellen Mobilfunkanbieter sowie der Partner des Bevölkerungsschutzes nutzen und mit krisenresistenten Elementen, wie Notstrom, ergänzen. So lässt sich die mobile Datenkommunikation für Bund, Kantone und Dritte in allen Lagen sicherstellen.
Vernehmlassungsvorlage mit „Kombi-Variante“ bis 2024
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis Mitte 2024 eine Vernehmlassungsvorlage mit einer MSK-Kombi-Variante auszuarbeiten. Diese enthält die Vorteile der verschiedenen geprüften Varianten. Sie soll gestaffelt umgesetzt werden und kann dadurch auch neue technologische Entwicklungen berücksichtigen.
Weiter wird die Vernehmlassungsvorlage zwei Varianten für die Umsetzung und Steuerung des Projekts enthalten: eine unter der Leitung des BABS und eine unter der Leitung der Kantone und namentlich deren für Polizeitechnik und -informatik (PTI) zuständigen Stelle. Zudem erfolgen vertiefte Abklärungen zu den Finanzen, zum Kostenschlüssel sowie dem Zeitplan für die Realisierung eines MSK entlang der im Bericht enthaltenen Eckwerten.
Ein MSK wird das vom Parlament im September 2019 beschlossene nationale sichere Datenverbundnetz (SDVN+) nutzen und ab 2030 das Sicherheitsfunksystem Polycom sukzessive ersetzen. Dadurch kann ein bedeutender Gewinn an Sicherheit und Funktionalitäten für die Blaulichtorganisationen und weitere Partner des Bevölkerungsschutzes erzielt werden, da diese mit einem MSK ihre Aufgaben nicht nur bei Katastrophen oder Terroranschlägen besser wahrnehmen, sondern sich bereits im Alltag auf eine sichere breitbandige Kommunikation verlassen können.
Quelle: Der Bundesrat
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