Kanton Luzern: Kantonsgerichtsurteile stützen das Reuss-Projekt
Um Bevölkerung, Unternehmen und Infrastruktur im Reusstal künftig vor einem Hochwasserereignis wie jenem vom August 2005 zu schützen, hat der Regierungsrat im Mai 2022 das Projekt „Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss“ bewilligt.
Gegen diesen Entscheid sind sechs Beschwerden beim Kantonsgericht eingereicht worden. Nun liegen zwei Urteile des Kantonsgerichts vor. Die Beschwerden der Umweltverbände wurden vollumfänglich abgewiesen. Noch hängig sind unter anderem Beschwerden von betroffenen Grundeigentümern.
Über 135’000 Menschen leben und arbeiten im Reusstal. Somit gehört die Region zu den bedeutendsten Lebens- und Arbeitsräumen im Kanton Luzern. Das Hochwasserereignis vom 21./22. August 2005 hat gezeigt, dass die Reuss im Siedlungsraum sehr grossen Schaden anrichten kann. Damit Bevölkerung, Unternehmen und Infrastrukturen im Reusstal langfristig vor Hochwasser geschützt werden, hat der Regierungsrat im Mai 2022 das Projekt „Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss“ bewilligt. Neben dem Schutz vor Überflutungen wertet das Grossprojekt den Gewässerraum ökologisch auf, steigert die Lebensqualität der Bevölkerung, schafft neue Erholungsräume und sichert die Trinkwasserversorgung.
Kantonsgericht: Projekt ist angemessen und verhältnismässig
Gegen die Projektbewilligung des Regierungsrats sind im Sommer 2022 beim Kantonsgericht insgesamt sechs Beschwerden eingereicht worden. Das Kantonsgericht hat nun die Beschwerden der Umweltverbände abgewiesen. Das Kantonsgericht erachtet das Projekt „Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss“ als angemessen und verhältnismässig. Regierungspräsident Fabian Peter, Vorsteher des zuständigen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, zeigt sich erfreut über den Ausgang des Verfahrens: „Das Urteil bestätigt, dass das Projekt ausgewogen ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.“ Fabian Peter betont: „Nun hoffen wir, dass der dringend notwendige Hochwasserschutz und die Aufwertung baldmöglichst umgesetzt werden können und nicht durch weitere Gerichtsverfahren verzögert werden.“
Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement wird die Urteile nun im Detail analysieren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; sie können von den Beschwerdeführenden ans Bundesgericht weitergezogen werden. Noch hängig am Kantonsgericht sind unter anderem Beschwerden betroffener Grundeigentümer gegen das Reuss-Projekt. Darüber wird das Kantonsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Erst wenn die Projektbewilligung rechtskräftig ist, wird der Baukredit dem Kantonsrat und danach dem Volk vorgelegt werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich rund zwölf Jahre.
Zeitgemässer Hochwasserschutz für das Reusstal
Das Hochwasser von 2005 hat in den Gebieten an der Kleinen Emme und der Reuss Schäden von rund 345 Millionen Franken angerichtet. Der Kanton Luzern hat als Reaktion darauf Sofortmassnahmen angeordnet und im Auftrag des Kantonsrates das Projekt „Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss“ initiiert. Das Projekt umfasst Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen am 13,2 Kilometer langen Abschnitt vom Reusszopf bis zur Kantonsgrenze.
Aufweitungen, Entlastungen und neue Dämme erzielen eine nachhaltige Hochwassersicherheit
Die Aufweitungen führen zu einer generellen Absenkung des Wasserspiegels und sorgen damit für den Hochwasserschutz. Wo Siedlungen und Infrastrukturen den für die Aufweitungen benötigten Platz beschränken, werden bestehende Dämme erhöht sowie vereinzelt flache Dämme neu geschaffen. Die Aufweitungen bieten jedoch nicht nur Schutz vor Hochwasser, sondern werten den Raum auch erheblich ökologisch auf. Es entstehen für viele Tiere und Pflanzen neue abwechslungsreiche Lebensräume, ein neues Naherholungsgebiet und das Grund- und Trinkwasser wird gesichert.
Im Jahr 2016 wurde das Projekt „Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss2 erstmals öffentlich aufgelegt. Dieses Projekt wurde anschliessend von externen Experten überprüft, angepasst und in der Folge 2019 nochmals öffentlich aufgelegt. Während der Einspracheverhandlungen erfolgten weitere Projektanpassungen. Im Mai 2022 hat der Regierungsrat das Reuss-Projekt bewilligt.
Informationen über das Projekt „Hochwasserschutz und Renaturierung“ gibt es auf www.reuss.lu.ch.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
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