Kapo Graubünden: Wia isch das mit am Vortritt in däna Zona?
In Fussgängerzonen (Fahrzeuge im Schritttempo) sind zu Fuss Gehende auf der gesamten Verkehrsfläche vortrittsberechtigt.
Dasselbe gilt für Begegnungszonen (20 km/h).
In Tempo-30-Zonen dürfen zu Fuss Gehende die Fahrbahn überqueren wo sie wollen, ausser es hat (z.B. bei Schulen, Heimen, etc.)
Fussgängerstreifen.
Jedoch ist Vorsicht geboten, denn vortrittsberechtigt ist – ausser bei Fussgängerstreifen – der Fahrzeugverkehr.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden
Bildquelle: Kantonspolizei Graubünden
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