Kapo Graubünden: Wia isch das mit am Vortritt in däna Zona?

In Fussgängerzonen (Fahrzeuge im Schritttempo) sind zu Fuss Gehende auf der gesamten Verkehrsfläche vortrittsberechtigt.

Dasselbe gilt für Begegnungszonen (20 km/h).

In Tempo-30-Zonen dürfen zu Fuss Gehende die Fahrbahn überqueren wo sie wollen, ausser es hat (z.B. bei Schulen, Heimen, etc.)
Fussgängerstreifen.

Jedoch ist Vorsicht geboten, denn vortrittsberechtigt ist – ausser bei Fussgängerstreifen – der Fahrzeugverkehr.

 

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
Bildquelle: Kantonspolizei Graubünden

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