Kanton Wallis: Revision des Gesetzes über häusliche Gewalt
Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) schickt den Vorentwurf der Revision des Gesetzes über häusliche Gewalt (GhG) in die Vernehmlassung.
Dieser Vorentwurf ist einerseits darauf ausgerichtet, die häusliche Gewalt im Wallis besser zu bekämpfen, indem den Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht von 2021 Folge geleistet wird und andererseits, indem im Wallis im Rahmen der kantonalen Zuständigkeiten die Istanbul-Konvention umgesetzt wird.
Die Prävention soll verstärkt, Wiederholungstaten sollen verringert und die gewaltbetroffenen Personen, insbesondere die Kinder, sollen besser geschützt werden. Alle interessierten Personen und Institutionen können bis zum 23. Februar 2024 an dieser Vernehmlassung teilnehmen.
Der Vorentwurf der Revision des Gesetzes über häusliche Gewalt (GhG) ist die Folge der Evaluation des Gesetzes von 2021. Diese wurde fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des GhG gemäss dessen Artikel 23 durchgeführt. Der Evaluationsbericht führte zum Schluss, dass das GhG einer Revision zu unterziehen sei, vor allem in Bezug auf den Kindesschutz, die obligatorischen sozialtherapeutischen Gespräche für polizeilich aus der Wohnung ausgewiesene Personen, die Risikoeinschätzung und das koordinierte Bedrohungsmanagement sowie den Finanzierungsmodus für Strukturen, die Leistungen für Betroffene anbieten. Der Vorentwurf der Revision basiert auch auf den Anforderungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, die in der Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten ist. Ausserdem werden mit dem Vorentwurf die geänderten Gesetzesbestimmungen auf Bundesebene sowie die von Bund und Kantonen am 30. April 2021 erstellte Roadmap berücksichtigt.
Im Vorentwurf wird vorgeschlagen, Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, als vollwertige Opfer und nicht mehr nur als einfache Zeugen zu behandeln. Verschiedene Studien haben nämlich gezeigt, dass mitbetroffene Kinder immer auch Opfer sind, was von den Fachleuten für Kindesentwicklung bestätigt wird. In einer Studie von 2020 der Abteilung für Gewaltmedizin des CHUV über Kinder, die Gewalt im häuslichen Rahmen miterleben mussten, werden das stark traumatisierende Potenzial dieser Gewalt für Kinder beschrieben und die beträchtliche und dauerhafte Gefährdung, die daraus resultiert.
Das Bedrohungsmanagement entwickelt sich dank dem Ausbau des Informationsaustausches – einschliesslich Personendaten und besonders schützenswerter Daten – zwischen den Behörden und Fachstellen, hin zu einer Früherkennung von Risiken. Situationen, die eine eingehende Risikoeinschätzung erfordern, werden der Spezialeinheit der Polizei gemeldet, die für das Bedrohungsmanagement zuständig ist.
Auch die Unterstützung gewaltbetroffener Personen, seien dies Opfer, mutmasslich gewaltausübende Personen oder Kinder, wird ausgebaut. Der Zugang Gewaltbetroffener zu Informationen und Hilfsangeboten wird durch eine proaktive telefonische Kontaktaufnahme seitens der Fachberatungsstellen ergänzt, wenn eine polizeiliche Intervention stattgefunden hat.
Im Gesetzesvorentwurf wird die Anzahl der obligatorischen sozialtherapeutischen Gespräche, infolge einer Ausweisung der Tatperson aus der Wohnung, von einem auf drei erhöht. Mit dieser Massnahme, die im Evaluationsbericht vorgeschlagen wurde, werden die Chancen auf eine wirkliche Verhaltensänderung erhöht. Ausserdem wird damit der Motion 2022.03.074 „Häusliche Gewalt – bessere Betreuung der Tatpersonen“ Folge geleistet, die der Staatsrat am 22. März 2023 angenommen hat. Es wird auch vorgeschlagen, dass der Kanton die Kosten für die obligatorischen Gespräche übernimmt, sofern es sich um ein Hilfsangebot zur Verhinderung von Wiederholungstaten handelt und nicht um eine Repression wie ein Strafverfahren, das zu einer Verurteilung führen kann.
Schliesslich wird mit dem Vorentwurf vorgeschlagen, die Bestimmung zur Datenerfassung zu statistischen Zwecken zu ändern und zu präzisieren, um die erfassten Daten zu erweitern und periodisch zu veröffentlichen.
Die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzesvorentwurfs werden auf 110’000 Franken geschätzt. Die spezialisierten OHG-Beratungsstellen würden um vier Vollzeitstellen aufgestockt.
Diese Vorschläge wurden innerhalb der Kantonalen Konsultativkommission gegen häusliche Gewalt (KKHG) besprochen. Diese Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Organe, die sich mit dem Kampf gegen häusliche Gewalt befassen, insbesondere der Kantonspolizei, der Staatsanwaltschaft, der Opferhilfe-Beratungsstellen, der Caritas Valais-Wallis (Gewaltberatung), der Gerichte, des Spital Wallis, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), sowie weitere staatliche Stellen.
Der Staatsrat hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) dazu ermächtigt, diesen Vorentwurf der Revision des GhG in die Vernehmlassung zu schicken. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 23. Februar 2024. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf folgender Website abrufbar: www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen.
Alle interessierten Personen oder Institutionen können an dieser Vernehmlassung teilnehmen.
Quelle: Kanton Wallis
Titelbild: Symbolbild © Kanton Wallis