242 Kundgebungen in Basel im Jahr 2023 - deutlich weniger als im Vorjahr
Im Jahr 2023 haben im Kanton Basel-Stadt insgesamt 242 Demonstrationen, Standkundgebungen oder Mahnwachen stattgefunden (287 im Jahr 2022).
Bei den bewilligten stagnierte die Zahl bei 186 (188 im Vorjahr), während Manifestationen ohne eingegangenes Bewilligungsgesuch um fast die Hälfte zurückgegangen sind (von 99 im Vorjahr auf 56). Wie letztes Jahr erstmals, veröffentlicht die Kantonspolizei Basel-Stadt auch dieses Jahr eine komplette Liste mit allen polizeilich bekannten Demonstrationen.
Im Jahr 2023 kann die Kantonspolizei eine Abnahme der Demonstrationen, wenn auch auf hohem Niveau, verzeichnen. Im letzten Jahr fanden 39 Demonstrationen (2022: 69), 115 Mahnwachen (53) und 88 Standkundgebungen (165) statt.
Erfreulich für die Polizei ist die starke Abnahme der Kundgebungen ohne Bewilligungsgesuch. Die Zunahme auf 13 abgelehnte Bewilligungsgesuche lässt sich hauptsächlich mit verpassten Fristen für die Eingabe der Gesuche begründen. Inhaltlich widerspiegeln die Demonstrationen das Weltgeschehen – neben wiederkehrenden und bereits bekannten Thematiken nahmen gegen Ende Jahr vor allem Demonstrationen rund um den Nahostkonflikt zu.
Die Abnahme der reinen Anzahl an Kundgebungen hatte jedoch kaum Einfluss hatte auf den polizeilichen Aufwand. Dieser richtet sich nach der Lageeinschätzung der Polizei – aufgrund der vielen konfliktbeladenen Thematiken im Jahr 2023 musste die Kantonspolizei bei diversen Demonstrationen Einsätze zugunsten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung leisten.
Als Bewilligungsbehörde ist die Kantonspolizei zuständig für die Bewilligung von Kundgebungen und Demonstrationen. Sie stellt dadurch sicher, dass der öffentliche Raum nicht übermässig beansprucht wird, die vielfältigen Interessen an ihm in Ausgleich gebracht werden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung geschützt werden. Durch die Bewilligung von Gesuchen ist es der Polizei auch möglich, mit Gesuchstellenden in Kontakt zu treten und mit ihnen nach Lösungen zur Durchführung der Demonstration zu suchen oder ihnen entsprechende Auflagen zu machen.
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
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