Kanton Basel-Stadt: Festnahme nach Schockanruf
Am Freitag, 15. März 2024, circa 19.40 Uhr, hat die Kantonspolizei Basel-Stadt einen mutmasslichen Betrüger angehalten und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt festgenommen.
Der 51-Jährige hatte nach einem so genannten „Schocktelefon“ von seinem Opfer Bargeld im Wert von rund 18’000 Franken entgegengenommen. Das Zwangsmassnahmengericht hat gegen den serbischen Staatsbürger eine Untersuchungshaft von zwei Monaten angeordnet.
Ersten Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft zufolge hatte ein angeblicher Bankangestellter bei einer 94-jährige Frau angerufen. Nach weiteren Gesprächen mit einem zweiten Betrüger, der sich als Polizist ausgab, hob eine Verwandte der Geschädigten Bargeld ab. Dank der guten Reaktion einer Drittperson alarmierte sie vor der Übergabe die Polizei. Nähere Angaben kann die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen.
Während der „Schockanrufe“ – eine der Telefonbetrugsmaschen – geben sich Betrügerinnen und Betrüger als Kriminalbeamte, Polizistinnen und Polizisten oder Sicherheitsverantwortliche von Banken aus. Sie teilen ihren Opfern beispielsweise mit, dass ein Angehöriger in einen tödlichen Unfall verwickelt sei, dass ein Einbruch bevorstünde oder dass sie bei ihrer Bank beinahe Opfer von falschen Abbuchungen geworden seien. Die Hochdeutsch oder seit einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so beispielsweise diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erinnert daran, dass die Polizei nie jemanden auffordert, Geld bei einer Bank oder einem Finanzinstitut abzuheben. Sie verlangt auch nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck oder andere Wertgegenstände aushändigt. Bei den geringsten Zweifeln, ob es sich bei einer Anruferin oder einem Anrufer um echte Polizisten handelt, ist unverzüglich über den Notruf 117 Kontakt mit der Kantonspolizei Basel-Stadt aufzunehmen.
Weitere Tipps zur Prävention und Empfehlungen finden sich im Flyer der Kantonspolizei Basel- Stadt zu dieser Betrugsmasche und auf der thematischen Webseite der Kantonspolizei Zürich.
Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt