Telefonbetrug – Seniorin (87) übergibt Bargeld an Unbekannten
Passau. Eine 87-jährige Seniorin übergab am Dienstag (26.03.2024) nach einem sogenannten „Schockanruf“ eine größere Menge Bargeld an einen unbekannten Mann.
Die Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern hat die Ermittlungen übernommen.
Gegen 15.20 Uhr erhielt die Rentnerin einen Anruf, bei dem ihr vorgegaukelt wurde, dass ihre Tochter verhaftet worden sei. Sie müsse nun Geld an ein Gericht zahlen. Eine Stunde später erschien ein bislang unbekannter Abholer, dem sie Bargeld in Höhe von mehreren Tausend Euro übergab.
Der unbekannte Mann war ca. 175 cm groß, mit kräftiger Statur und rundem Gesicht, er trug wohl eine schwarze Jacke.
Zeugenaufruf – Kripo bittet um Hinweise
Wer hat am Dienstag (26.03.2024) im Zeitraum von 14.00 bis 16.00 Uhr im Bereich Grubweg verdächtige Beobachtungen (Personen/Fahrzeuge) gemacht? Die Kripo Passau bittet, Hinweise unter der 0851/9511-0 oder bei jeder anderen Dienststelle zu melden. Der Zeugenaufruf richtet sich auch an Taxifahrer, die u. U. im fraglichen Zeitraum eine männliche Person, auf die die Beschreibung passt, in Richtung Grubweg gefahren haben.
Seien Sie misstrauisch – Warnsignale am Telefon
- Der Anrufer beginnt das Gespräch mit einer Art „Ratespiel“ („Rate mal, wer am Telefon ist“).
- Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
- Der Anrufer benötigt kurzfristig und schnell Hilfe in Form von Bargeld, kann dies aber nicht persönlich abholen.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und beenden Sie das Gespräch, sobald sich jemand nach Ihren finanziellen Verhältnissen erkundigt.
- Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer „110“ an. Sollten Sie bei der Polizei zurückrufen, drücken Sie dabei nicht die „Rückruftaste“, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen. Wählen Sie die Nummer SELBST!
- Lassen Sie sich nicht weiterverbinden. Bestehen Sie darauf, selbst bei Ihrer zuständigen Polizeiinspektion nachzufragen und wählen Sie die Ihnen bekannte Nummer, nachdem Sie einmal richtig aufgelegt haben.
Quelle: Polizeipräsidium Niederbayern
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