Durchfuhr von Armeematerial für die Mission EUFOR ALTHEA durch die Schweiz
Ein Eisenbahnzug mit Militärfahrzeugen der französischen Armee hat die Schweiz durchquert.
Die Fahrzeuge sind für die „Strategic Reserve Force“ (SRF) bestimmt, welche die Mission EUFOR ALTHEA der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina ab April unterstützt. Gemäss der Schweizer Gesetzgebung über das Kriegsmaterial ist die Durchfuhr nicht bewilligungspflichtig, da die Schweiz ebenfalls an dieser Mission der militärischen Friedensförderung teilnimmt. Der Bundesrat wurde am 27. März 2024 über die Materialdurchfuhr informiert.
Die Mission EUFOR ALTHEA leistet, wie die Kosovo Force (KFOR), einen wichtigen Beitrag für die Stabilität und Sicherheit auf dem Westbalkan. Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mandatierte EUFOR ALTHEA hat die Aufgabe, mit ihrer dissuasiven Präsenz die Sicherheit in Bosnien und Herzegowina zu gewährleisten. Die Schweiz beteiligt sich seit 2004 mit 20 bewaffneten Armeeangehörigen an der Mission, da die Stabilität auf dem Westbalkan auch in ihrem Interesse liegt.
Anfrage durch die französischen Behörden
Im ersten Halbjahr 2024 ist Frankreich für die personelle und materielle Ausstattung der „Strategic Reserve Force“ (SRF) zuständig. Die SRF ist eine aus einem motorisierten Infanteriebataillon bestehende Reserveformation, die nach Bedarf zur Unterstützung der Mission EUFOR ALTHEA eingesetzt werden kann. Angesichts der aktuellen Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina hat die EUFOR ALTHEA die Unterstützung durch die SRF ab April 2024 angefordert. Aus diesem Grund hat Frankreich eine Anfrage an die Schweiz für die Durchfuhr von rund 70 Fahrzeugen für die SRF gerichtet, darunter ungefähr 20 leichte Panzerfahrzeuge.
Mit dem Transport der Ausrüstung nach Bosnien und Herzegowina hat die französische Armee ein auf internationale Eisenbahntransporte spezialisiertes Unternehmen beauftragt. Für den Rücktransport der Ausrüstung wird erneut ein Eisenbahnzug die Schweiz durchqueren. Die der SRF zugeteilten Angehörigen der französischen Armee reisen nicht durch die Schweiz.
Dieser Transport von französischem Material erfordert keine Bewilligung für die Durchfuhr von Kriegsmaterial, da dieses für einen internationalen Einsatz, die Mission EUFOR ALTHEA, bestimmt ist, an der sich auch die Schweiz beteiligt (Art. 9d Abs. 3 der Verordnung vom 25. Februar 1998 über das Kriegsmaterial, SR 514.511).
Quelle: Der Bundesrat
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