Kanton Thurgau: Bundesgesetz über die Unverjährbarkeit von Mord
Der Regierungsrat ist mit dem Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Unverjährbarkeit von Mord einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates.
Das eidgenössische Parlament hat einer Standesinitiative, die verlangt, dass für Schwerstverbrecher keine Verjährungsfristen gelten sollen, Folge geleistet.
Gemäss dem Vorentwurf soll die Unverjährbarkeit nicht für alle Delikte des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes mit der Strafdrohung „lebenslang“ gelten. Im Vordergrund steht klar der Mord, und darauf beschränkt sich demzufolge auch der Vorentwurf.
Die Kommission hat weiter beschlossen, die Unverjährbarkeit von Mord im Jugendstrafgesetz nicht vorzusehen.
Eine solche Regelung würde sich aus Sicht der Kommission nicht mit den Grundsätzen des schweizerischen Jugendstrafrechts vertragen und könnte überdies zu fragwürdigen Urteilen in der Praxis führen.
Quelle: Kanton Thurgau
Titelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com
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