A1 / Uzwil - Gossau SG: Instandsetzung von Unterführungen und einer Überführung

Das Bundesamt für Strassen ASTRA setzt sechs Unter- und eine Überführung auf der A1 zwischen Gossau, Uzwil und Oberbüren instand.

Für die Arbeiten sind diverse Verkehrseinschränkungen notwendig.

Von April bis November 2024 werden auf der A1 die Unterführungen (UNF) Ufhoferstrasse, Breitfeldstrasse, Chlausenmülistrasse, Spitzrütistrasse, Geretschwilerstrasse und Gillhofweg sowie die Überführung (UEF) Lindenbergstrasse saniert. Bei den Unterführungen befindet sich der Unterbau in einem mangelhaften Zustand, die Überführung Lindenbergstrasse weist verschiedene konstruktive Schwachstellen im Bereich der Brückenenden auf. Die Arbeiten werden zeitlich gestaffelt ausgeführt.

Um die Instandsetzungsmassnahmen vornehmen zu können, sind folgende vorübergehenden Sperrungen oder Verkehrsbeschränkungen erforderlich:

  • UNF Ufhoferstrasse: Vollsperrung mit Umleitung für den motorisierten Verkehr von Mitte April bis Ende Juli 2024. Der Fuss- und Radweg bleibt geöffnet.
  • UNF Breitfeldstrasse: Einspurige Verkehrsführung mit Vortrittsregelung von Mitte April bis Mitte Juli 2024.
  • UNF Chlausenmülistrasse: Einspurige Verkehrsführung mit Vortrittsregelung von anfangs Mai bis Mitte August 2024.
  • UNF Spitzrütistrasse: Vollsperrung mit Umleitung für den motorisierten Verkehr von anfangs Mai bis Ende August 2024. Der Fuss- und Radweg bleibt geöffnet.
  • UEF Lindenbergstrasse: Einspurige Verkehrsführung mit Vortrittsregelung im anfangs Juni und Ende Oktober 2024. Vollsperrung mit Umleitung für den motorisierten Verkehr von Mitte Juni bis Mitte Oktober 2024. Der Fuss- und Radweg bleibt geöffnet.
  • UNF Geretschwilerstrasse: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage für den nicht motorisierten und den motorisierten Verkehr von anfangs Juli bis Ende September 2024.
  • UNF Gillhofweg: Vollsperrung mit Umleitung des nicht motorisierten und des motorisierten Verkehrs vom 16. September bis 29. November 2024.

Bauablaufbedingte Verschiebungen können nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Strassen ASTRA sowie die beteiligten Unternehmen sind bestrebt, die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, und bedanken sich bei allen Betroffenen für das Verständnis.

 

Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Titelbild: Symbolbild © FARBAI – shutterstock.com

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