Stadt Chur GR: Mehrere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz
Vergangenes Wochenende (12. – 14.04.2024) hat die Stadtpolizei Chur anlässlich von Verkehrskontrollen insgesamt sieben Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz festgestellt.
Ein Fahrzeuglenker überschritt auf der Umfahrung Süd die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 50 km/h, ein zweiter um 43 km/h.
Mit 134 km/h geblitzt
Anlässlich einer Geschwindigkeitskontrolle in der Nacht auf der Umfahrung Süd wurde ein Fahrzeug mit der Bruttogeschwindigkeit von 134 km/h erfasst. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Örtlichkeit 80 km/h. Nach Abzug der Toleranz überschritt der Lenker die Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h. Ein zweites Fahrzeug wurde ebenfalls mit massiv übersetzter Geschwindigkeit gemessen, nämlich 43 km/ zu schnell. Beide Lenker werden zur Anzeige gebracht.
Weitere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz betrafen unerlaubte Änderungen, Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und Fahren in nicht fahrfähigem Zustand. Auch diese Lenker werden angezeigt.
30 Einsätze auf Stadtgebiet
Weitere Einsätze betrafen diverse Lärmklagen, Hilfeleistungen, Sachbeschädigungen und Tätlichkeiten. Dank der hohen Polizeipräsenz während der Nachtstunden im Welschdörfli konnten weitere Streitereien und Tätlichkeiten durch sofortige Intervention bereits im Ansatz unterbunden werden.
Quelle: Stadtpolizei Chur
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei Chur