Alkoholisierter S-Bahn-Surfer (19) - Polizei warnt vor lebensgefährlichem Unsinn
München. Am Mittwochabend (24. April) fuhr ein alkoholisierter 19-Jähriger auf einer S-Bahn-Kupplung im Tunnel der Stammstrecke vom Marienplatz zum Hauptbahnhof.
Es kam zu erheblichen betrieblichen Auswirkungen im S-Bahnverkehr.
Gegen 20:50 Uhr bestieg ein zunächst Unbekannter am Gleis 2 des S-Bahnhaltepunktes Marienplatz die Kupplung des letzten S-Bahnwagens. Als sich die Richtung Herrsching verkehrende S8 in Bewegung setzte, verblieb er dort und fuhr, sich am Scheibenwischer des hinteren Triebfahrzeuges festhaltend, mit zum Karlstor (Stachus). Dort verblieb er außen auf der S-Bahn und fuhr auf ihr weiter zum Hauptbahnhof. Nach rund 1.200 Metern endete die lebensgefährliche Fahrt, da er von DB-Mitarbeitern erkannt wurde. Als ihn diese Stellen wollten, flüchtete er ins Sperrengeschoss des Hauptbahnhofes und entkam, zunächst unerkannt.
Dank eines Handyfotos eines Reisenden, der den „S-Bahnsurfer“ am Marienplatz aufnahm und dieses der Bundespolizei zur Verfügung stellte, konnte der Jugendliche, insbesondere wegen seiner auffälligen Kleidung (roter Kapuzen-Jogginganzug), kurz nach 23 Uhr im Sperrengeschoss des Hauptbahnhofes bei den Fahrausweisautomaten – nahe der Toilettenanlage – festgestellt werden. Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit hatten sich eines alkoholisierten Mannes angenommen, der Reisende belästigte. Hinzukommende Bundespolizisten erkannten den Rotgekleideten sofort als den Mann des Handy-Fotos. Verschmutzungen am Jogginganzug zeigten zudem, dass er mit der S-Bahn Kontakt hatte.
Der mit 2,28 Promille atemalkoholisierte 19-jährige Deutsche aus Neukirchen, Landkreis Amberg-Sulzbach, äußerte sich zum Sachverhalt nicht. Gegen ihn ermittelt die Bundespolizei wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung. Der 19-Jährige wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen kurz nach Mitternacht aus der Wache entlassen. Aufgrund des Vorfalles kam es zu erheblichen Auswirkungen mit Verspätungen, Umleitungen und Ausfällen im Betriebsablauf der S-Bahn. Da der Jugendliche bereits mit übermäßigem Alkoholkonsum im Hauptbahnhof aufgefallen war und von der Deutschen Bahn im März ein Hausverbot für den Hauptbahnhof erhalten hatte, wird er nun auch eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erhalten. Zudem kann die Deutsche Bahn gegen ihn auch privatrechtliche Forderungen wegen der Betriebsbehinderungen stellen. Dies könnte z.B. auch ein vollstreckbarer Titel sein, der 30 Jahre lang vollstreckbar wäre.
In diesem Jahr ist es bereits zu mehreren ähnlichen Vorfällen auf freier Strecke, überwiegend im westlichen Teil der S6 und S8 gekommen. Die Bundespolizei warnt vor dem lebensgefährlichen Unsinn des S-Bahn- oder Zugsurfens! Wer Personen auf oder an S-Bahnen bzw. Zügen erkennt, wird gebeten schnellstmöglich die (Bundes)Polizei zu informieren.
Quelle: Bundespolizeidirektion München
Titelbild: Symbolbild © Bundespolizei