Kanton Nidwalden: Anpassung des Strafgesetzes stösst auf breite Zustimmung
Der Regierungsrat hat eine Revision der Bestimmungen des Strafgesetzes zuhanden des Landrates verabschiedet.
Der Gesetzesentwurf hat in der Vernehmlassung positiv abgeschnitten, sodass die Vorlage unverändert bleibt. Die Beratung im Kantonsparlament ist für den Sommer vorgesehen.
Die Teilrevision des kantonalen Strafgesetzes gründet auf der Vorgabe einer regelmässigen Überprüfung der Bestimmungen. Dadurch sollen Aktualität und Notwendigkeit der Straftatbestände sichergestellt werden. Diese sind nach wie vor gegeben, stellt der Regierungsrat nach sorgfältiger Analyse fest. Für ihn drängt sich aber gerade wegen der wiederkehrenden Frist der Gesetzeskontrolle eine Anpassung auf. „Die Befristung verursacht unnötigen bürokratischen Aufwand“, erklärt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi. „Regierung und Verwaltung analysieren die Situation laufend und setzen die entsprechenden Verfahren in Gang, wenn ein Gesetz nicht mehr zeitgemäss ist – unabhängig von Fristen“, versichert Karin Kayser-Frutschi. Deshalb soll die Befristung aus dem Gesetz entfernt werden, was die eingangs erwähnte Teilrevision erforderlich macht.
Ansonsten ändert sich nichts am Strafgesetz. Auch wird von der Einführung neuer Straftatbestände abgesehen, ebenso von der Strafbarkeit juristischer Personen im Ordnungsbussenverfahren. Die Vorlage erhielt in der externen Vernehmlassung breite Akzeptanz. „Die positiven Rückmeldungen zeigen, dass unser Vorgehen richtig und im Sinne der Sicherheit und Ordnung im Kanton ist“, hält Karin Kayser-Frutschi fest. Dies gilt auch für den Umstand, dass der Regierungsrat von einer Aufnahme von Littering in den Ordnungsbussenkatalog absieht. Zwar ist unbestritten, dass das achtlose Wegwerfen von Abfall im öffentlichen Raum oder auf Privatgrundstücken ein zunehmendes Problem darstellt. Dieses wird aber nicht mit einer Sanktionsandrohung gelöst, weil Ordnungsbussen nur dann ausgesprochen werden dürfen, wenn eine Polizistin bzw. ein Polizist die Übertretung unmittelbar selbst feststellt. „Ein neuer Tatbestand für Littering würde somit eher zu Unmut in der Bevölkerung führen, da er falsche Erwartungen weckt“, folgert die Justiz- und Sicherheitsdirektorin. „Viel wirkungsvoller ist hier, dass die Gemeinden sensibilisiert sind und regelmässig Kampagnen gegen Littering durchgeführt werden.“
Der Regierungsrat hat nun die Vorlage unverändert zuhanden des Landrates verabschiedet. Die Beratung im Kantonsparlament soll in den Sommermonaten erfolgen. Es ist vorgesehen, dass die revidierte Gesetzgebung per Dezember 2024 in Kraft tritt.
Quelle: Kanton Nidwalden
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