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Kriegsmaterialgesetz – Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Abweichungskompetenz für den Bundesrat

15.05.2024 |  Von  |  Beitrag, Schweiz

Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 die Vernehmlassung zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) eröffnet.

Diese Änderung sieht die Einführung einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat vor, sodass er im Falle ausserordentlicher Umstände von den Bewilligungskriterien des KMG abweichen kann, wenn die Wahrung der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen dies erfordert. Der Bundesrat muss sich jedoch auch weiterhin an die internationalen Verpflichtungen der Schweiz halten, insbesondere an das Neutralitätsrecht.

Durch die Aufnahme einer Abweichungskompetenz in das Kriegsmaterialgesetz soll der Bundesrat einen Handlungsspielraum erhalten, um die Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial falls nötig anzupassen. Ziel ist es dabei, die Wahrung grundlegender aussen- und sicherheitspolitischer Interessen im Falle ausserordentlicher Umstände zu ermöglichen und so im Inland eine an die Bedürfnisse der Schweizer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechtzuerhalten.

Die Anwendung der Abweichungskompetenz könnte zum Beispiel erforderlich werden, damit im Rahmen der industriellen Zusammenarbeit zwischen Schweizer Zulieferbetrieben und Rüstungsunternehmen in Partnerstaaten, die plötzlich in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, bestimmte Einzelteile und Baugruppen nach wie vor ausgeführt werden können. Dadurch könnte die Schweiz auch die Rechtssicherheit von Offset-Geschäften im Zusammenhang mit Käufen von Rüstungsgütern für die Landesverteidigung besser gewährleisten.

Internationale Verpflichtungen werden weiterhin eingehalten

Der Bundesrat ist weiterhin an die aussenpolitischen Grundsätze und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz gebunden. Die Abweichungskompetenz kann also nicht für Kriegsmaterialausfuhren angewendet werden, die dem Neutralitätsrecht im Kontext eines internationalen bewaffneten Konflikts widersprechen, und sieht auch keine Ausfuhren in Länder vor, die die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzen.

Zeitlich befristete Abweichung und Einbezug des Parlaments

Diese neue Kompetenz, die diese Revision des KMG dem Bundesrat überträgt, bezweckt in erster Linie, im Falle ausserordentlicher Umstände die Einbindung der Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie in die komplexen internationalen Wertschöpfungsketten aufrechtzuerhalten. Im Übrigen darf der Bundesrat nur für einen begrenzten Zeitraum von den Bewilligungskriterien abweichen. Sollte die Abweichungskompetenz zur Anwendung kommen, wird auch das Parlament einbezogen, sodass es seiner Aufsichtsrolle über die Exekutive vollumfänglich nachkommen kann.

Mit der Vorlage zur Änderung des KMG erfüllt der Bundesrat die Motion 23.3585 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 11. Mai 2023. Die Motion greift einen Vorschlag wieder auf, den der Bundesrat im März 2021 ursprünglich in seinem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)“ unterbreitet hatte, der im Parlament damals jedoch keine Mehrheit gefunden hatte.

Die Vernehmlassungsunterlagen stehen unter der folgenden Internetadresse zur Verfügung: www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. September 2024.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Mario Krpan – shutterstock.com

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