Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 die Botschaft zur Weiterentwicklung der Geldwäscherei-Bekämpfung an das Parlament übermittelt.
Mit einem eidgenössischen Register der wirtschaftlich berechtigten Personen und Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen sowie weiteren Bestimmungen sollen die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz gestärkt werden. Die Massnahmen entsprechen den internationalen Standards.
Ein leistungsfähiges Dispositiv zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ist für den guten Ruf und den Erfolg eines international bedeutenden, sicheren und zukunftsorientierten Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts unerlässlich. Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems dar. Juristische Personen und Trusts werden weltweit missbräuchlich eingesetzt, um Vermögenswerte zum Zwecke von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Korruption oder Umgehung von Sanktionen zu verschleiern. Dies zeigen aktuell auch die Herausforderungen bei der Umsetzung der Sanktionen gegen Russland auf internationaler Ebene. Auch die Schweiz ist als bedeutender Finanzplatz diesen Risiken ausgesetzt. Deshalb und um weiteren Risikoentwicklungen in diesem Bereich Rechnung zu tragen, schlägt der Bundesrat eine Verstärkung des aktuellen Dispositivs der Geldwäscherei-Bekämpfung vor.
Die wichtigsten Elemente des Gesetzesvorschlags:
- Es wird ein eidgenössisches Register (Transparenzregister) eingeführt, in welchem Gesellschaften und andere juristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Der Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen sieht ein vereinfachtes Meldeverfahren vor, das insbesondere bei Vereinen und Stiftungen, aber auch bei anderen Gesellschaftsformen wie Einpersonengesellschaften oder GmbHs, zur Anwendung gelangen kann. Dank dem Register sollen insbesondere die Strafverfolgungsbehörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur steht. Damit soll verhindert werden, dass juristische Personen in der Schweiz zur Geldwäscherei oder zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden. Das Register wird nicht öffentlich zugänglich sein. Es wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) geführt, um die bestehende Infrastruktur und das Know-how der Handelsregisterbehörden zu nutzen. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf wurden die Datenerfassung weiter vereinfacht, die Koordination mit der Geldwäschereigesetzgebung verbessert und der Datenschutz gestärkt.
- Bei der Ausübung von bestimmten Beratungstätigkeiten (insbesondere Rechtsberatung), die ein erhöhtes Risiko von Geldwäscherei bergen, sollen künftig geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten gelten. Damit wird ein Vorschlag aufgenommen, der bereits 2019 Gegenstand der parlamentarischen Beratung war. Als risikobehaftet gelten insbesondere die Strukturierung von Gesellschaften oder Immobilientransaktionen. Spezifische Regelungen tragen dem Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte und Notare Rechnung. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung soll die Aufsicht über die Ausübung der Sorgfaltspflichten durch die davon betroffenen Anwältinnen und Anwälte nicht den regionalen Anwaltskammern obliegen, sondern den Selbstregulierungsorganisationen (SRO) der Geldwäscherei-Gesetzgebung.
- Hinzu kommt eine Reihe weiterer Massnahmen zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung. Dazu zählen Massnahmen gegen die Umgehung oder Verletzung von Sanktionen gemäss Embargogesetz. Neu sind zudem Barzahlungen ab 15’000 Franken im Edelmetallhandel und unabhängig von der Höhe im Immobilienhandel zwar weiterhin möglich, werden aber an Sorgfaltspflichten gebunden. In Anbetracht der Kritik in der Vernehmlassung wird auf eine Reform des Sanktionssystems der SRO verzichtet.
In der Vernehmlassung von August bis November 2023 wurde der Gesetzesentwurf mehrheitlich positiv aufgenommen. Die von der Unterstellung der Beratungstätigkeit betroffenen Berufsgruppen äusserten sich skeptisch.
Der Gesetzesvorschlag wird den Eidgenössischen Räten unterbreitet. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens 2026 zu rechnen. Die Massnahmen entsprechen dem internationalen Standard der Financial Action Task Force (FATF/GAFI) zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und den Empfehlungen des Global Forum.
Was bedeutet die Gesetzesänderung für KMU?
Grundsätzlich sind sämtliche Gesellschaften und juristischen Personen in der Schweiz verpflichtet, dem eidgenössischen Transparenzregister ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitzuteilen. Für die meisten von ihnen, vor allem Einpersonengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Vereine, gilt das vereinfachte Verfahren, soweit die wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister eingetragen sind. Gemäss der extern erstellten Regulierungsfolge-Abschätzung führt die vorgeschlagene neue Regelung für diese Akteure zu einem kleinen Zusatzaufwand, der auf Ebene der einzelnen Gesellschaft kaum ins Gewicht fällt. Für die grosse Mehrheit aller Gesellschaften entsteht ein geschätzter Aufwand von rund 20 Minuten im ersten Jahr. In den Folgejahren sinkt der Aufwand auf wenige Minuten.
Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © vyslcbn34 – shutterstock.com