Kanton Glarus: Regierungsrat will Armeebestand stärken

Mit sechs Massnahmen will der Bundesrat die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst senken.

Der Regierungsrat unterstützt das Vorhaben und schlägt vor, zwei Massnahmen zu ändern.

Gemäss dem Bund wird der Zivildienst zulasten des Militärdienstes zusehends stärker bevorzugt. Dies sei problematisch, insbesondere bei Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, bei Fachspezialisten sowie bei Kadern der Armee. Mit sechs Massnahmen soll die hohe Zahl der Zulassungen von eingeteilten Armeeangehörigen zum Zivildienst reduziert werden:

  1. Nach bestandener Rekrutenschule müssen alle Gesuchsteller mindestens150 Zivildiensttage leisten.
  2. Beim Wechsel vom Armeedienst zum Zivildienst gilt der Faktor 1,5 zur Berechnung der Dauer des Zivildienstes auch für Unteroffiziere und Offiziere.
  3. Es werden keine Einsätze im Zivildienst angeboten, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Human-, Zahn- oder Veterinärstudium erfordern.
  4. Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen.
  5. Es gilt eine jährliche Einsatzpflicht ab dem Kalenderjahr nach der Zulassung.
  6. Pflicht, den langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der Rekrutenschule gestellt wird.

Die entsprechende Änderung des Zivildienstgesetzes hat der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt.

Der Regierungsrat des Kantons Glarus begrüsst grundsätzlich die Änderung und die Absicht des Bundes, die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst zu senken und den Armeebestand zu sichern. Dabei schlägt er in seiner Vernehmlassungsantwort vor, zwei Massnahmen zu ändern:

Bei der Massnahme 2 ist es unverhältnismässig, dass beim Wechsel vom Armeedienst zum Zivildienst für Unteroffiziere und Offiziere mit über 400 Diensttagen der Faktor 1,5 zur Berechnung der verbleibenden Diensttage verwendet wird. Stattdessen sollte ab einem bestimmten Schwellenwert weiterhin die Anrechnung der bisherigen Diensttage gelten, wobei der bisherige Faktor 1,1 zur Anwendung kommen sollte.

Bevor die Massnahme 6 umgesetzt wird, muss sie mit dem Bundesamt für Zivildienst und den Einsatzbetrieben abgestimmt werden. Die innerhalb eines Jahres aktuell hohe Zahl von Abgängern in den Betrieben, wo der Zivildienst geleistet wird, müssen bei der Koordination berücksichtigt werden. Es sollten möglicherweise zusätzliche Massnahmen erwogen werden, wie zum Beispiel die Schaffung weiterer Einsatzplätze.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus

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