Sicherstellung von 7 kg Amphetamin - zwei Brüder (44, 45) in Haft

Mainz. Bei der Durchsuchung einer Wohnung in Mainz-Mombach konnten insgesamt 7 Kilogramm Amphetamin aufgefunden und sichergestellt werden.

Gegen den 44-jährigen Wohnungsmieter wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Der 45-jährige Bruder des Wohnungsmieters, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag, war zunächst ebenfalls in der Wohnung erwartet worden, konnte aber dort nicht angetroffen werden.

Im Rahmen von Ermittlungen in Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde am Dienstagvormittag (4. Juni 2024) eine Wohnung in Mainz-Mombach durchsucht. Da der 45-jährige Bruder des Wohnungsmieters im Vorfeld bereits wegen Waffendelikten polizeilich in Erscheinung getreten war, wurde das SEK der rheinland-pfälzischen Polizei zur Unterstützung hinzugezogen.

Der 44-jährige Wohnungsinhaber konnte durch die Einsatzkräfte des SEK angetroffen werden und ließ sich widerstandslos festnehmen. Hinter der Eingangstür lagen zugriffsbereit eine ungeladene Hahnflinte, ein ungeladenes Luftgewehr und zwei Samurai-Schwerter. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden neben weiteren Hieb- und Stichwaffen auch 7 Kilogramm Amphetamin aufgefunden und sichergestellt. Gegen den 44-Jährigen ordnete ein Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mainz die Untersuchungshaft an, deren Vollzug gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Der 44-Jährige wird aus der Haft entlassen werden, sobald dieser die Auflagen erfüllt hat und dies nachgewiesen ist.

Umfangreiche Ermittlungen führten am Mittwochabend (5. Juni 2024) im Stadtteil Hartenberg-Münchfeld zu der Festnahme des 45-jährigen durch Haftbefehl gesuchten Bruders. Eine durch ihn dort genutzte Wohnung wurde nach richterlicher Anordnung ebenfalls durchsucht. Dabei konnten mutmaßliches Diebesgut, Bargeld in dreistelliger Höhe sowie geringe Mengen Amphetamin sichergestellt werden.

Der 45-Jährige wurde aufgrund des bestehenden Haftbefehls zur Vollstreckung einer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgeurteilten mehrjährigen Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der noch zu verbüßende Strafrest beträgt rund 20 Monate.“

 

Quelle: Polizeipräsidium Mainz
Titelbild: Symbolbild © Bartolomiej Pietrzyk – shutterstock.com

MEHR LESEN