Kanton Bern verfügt Abschuss eines Wolfs im Simmental

Zwischen dem 1. und 5. Juli 2024 wurden in der Gemeinde Boltigen neun Schafe gerissen. Die Rissmuster weisen auf einen Wolf als Verursacher hin; die Ergebnisse der DNA-Proben stehen noch aus.

Die gerissenen Tiere gehörten zu einer geschützten Herde von 2000 Tieren, die im Grenzgebiet Bern / Freiburg gesömmert wird.

Mit dem Riss vom 5. Juli 2024 ist die gesetzliche Vorgabe für den Abschuss eines Wolfs erfüllt.

Der Kanton Bern verfügt den Abschuss eines Einzelwolfs mit folgenden Auflagen:

  • Der Perimeter umfasst das Sömmerungsgebiet Walop/Stierebärgli in der Gemeinde Boltigen.
  • Der Perimeter wird auf die benachbarten Sömmerungsalpen im Gebiet der Gemeinde Boltigen ausgeweitet, sollte es dort innert der Abschussperiode zu einem Riss in einer ausreichend geschützten Herde kommen.
  • Auf der betroffenen Alp darf der Wolf nur geschossen werden, wenn sich dort Schafe oder Ziegen aufhalten. Damit soll verhindert werden, dass ein falsches Individuum erlegt wird, da das betroffene Gebiet möglicherweise von verschiedenen Wölfen frequentiert wird.

Die Verfügung ist bis am 10. August 2024 befristet. Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.

Schon letztes Jahr hatten die Kantone Bern und Freiburg für das gleiche Gebiet Abschussverfügungen erlassen. Ein Wolf war in der Folge auf Freiburger Kantonsgebiet erlegt worden. Auf Initiative des Jagdinspektorats des Kantons Bern treffen zeitnah Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Kantone mit Fachpersonen des Bunds und Herdenschutzspezialisten auf der Alp zu einer Begehung. Ziel des Augenscheins ist ein koordiniertes Vorgehen der Kantone Bern und Freiburg und die Diskussion von Massnahmen, um die bereits länger bestehende Situation zu verbessern.

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Symbolbild © Vector Tradition – shutterstock.com

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