Sozialdienst der Armee hat mit 583'000 Franken unterstützt
Im letzten Jahr hat der Sozialdienst der Armee (SDA) insgesamt 583’000 Franken an Angehörige der Armee, des Zivilschutzes und des Rotkreuzdienstes sowie an Militärpatientinnen und Militärpatienten und Hinterbliebene ausbezahlt.
Die Ausgaben des Sozialdienstes der Armee sind damit im 2023 erneut leicht gesunken.
Der Gesamtbetrag der Unterstützungsgelder lag mit 583’000 Franken um 91’000 Franken unter demjenigen des Vorjahres. Der SDA steht Angehörigen der Armee, des Zivilschutzes und des Rotkreuzdienstes mit seinen Beratungsangeboten grundsätzlich im zeitlichen Umfeld ihrer Dienstleistungen zur Seite – ein Angebot, das 2023 auf ein gestiegenes Interesse stiess.
Im letzten Jahr gingen 2’924 Anrufe (Vorjahr 2’626) auf die Telefonnummer des Sozialdienstes der Armee (0800 855 844) ein. Die Sozialberatenden des SDA haben neben der intensiven Auskunftserteilung insgesamt 1’881 Dossiers (Vorjahr 1’541) bearbeitet. Obschon mehr Beratungen stattfanden, sind die Ausgaben gesunken. Dies ist insbesondere auf die Erhöhung der EO-Mindestsätze per 01.01.2023 zurückzuführen.
Inhaltlich weitergeführt und punktuell erweitert wurde insbesondere der Bereich Stellensuche bei Angehörigen der Armee ohne absolvierte Erstausbildung durch das Projekt LAVORO. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stellenvermittlung des RAV Kanton Bern und dem Berufs- und Informationszentrum BIZ des Kantons Bern. Im Weiteren bietet der SDA eine Sozialberatung in rechtlichen Fragen im Rahmen des Projektes PRO IURE an. Beide Angebote bieten weiterhin qualitativ hochstehende und kostenlose Beratung für alle Angehörigen der Armee, des Zivilschutzes oder des Rotkreuzdienstes an.
Im Jahresbericht 2023 gibt der SDA detailliert Einblick in seine Aufwendungen und die Beratungstätigkeit durch die zivilen Mitarbeitenden und die militärisch eingeteilten Fachspezialistinnen und Fachspezialisten, welche diesen Dienst im Rahmen ihrer jährlichen Wiederholungskurse leisten.
Materielle Hilfe und Beratung
Unterstützung:
Die finanziellen Mittel für die materielle Hilfe stammen ausschliesslich aus Zuwendungen von Stiftungen und von Spendengeldern.
Der SDA hilft:
- Angehörigen der Armee, des Rotkreuzdienstes und des Zivilschutzes, die aufgrund ihrer besoldeten Dienstpflicht (zum Beispiel Rekrutenschule, Wiederholungskurs) in ihren persönlichen, beruflichen oder familiären Verhältnissen auf Schwierigkeiten stossen.
- Personen, die Friedensförderungsdienst und Assistenzdienst im Ausland leisten und aufgrund dieser Dienstleistung in Not geraten.
- Militärpatientinnen und Militärpatienten, die infolge Unfalls oder Krankheit im Militär in Schwierigkeiten geraten (als Ergänzung zur Militärversicherung).
- Angehörigen von Militärpatientinnen und Militärpatienten oder Hinterbliebenen von Verstorbenen.
Quelle: Schweizer Armee
Titelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com