Basel BS: Frau (53) verfängt sich im Rhein mit Schwimmsack an Boje
Am Sonntag, 11. August 2024, kurz vor Mittag gingen bei den Einsatzzentralen der Kantonspolizei Basel-Stadt und der Rettung Basel-Stadt mehrere Notrufe ein, wonach sich eine Frau in einer Boje verfangen habe.
Sie konnte von einem Wasserfahrer und einem Schwimmer befreit werden.
Am Sonntag, 11. August 2024 kam es erneut zu einem Wasserrettungseinsatz. Bei den Einsatzzentralen der Kantonspolizei Basel-Stadt und der Rettung Basel-Stadt gingen mehrere Notrufe ein, wonach sich eine Frau in einer Boje verfangen habe. Sofort wurde unter der Leitung der Berufsfeuerwehr Basel-Stadt eine Rheinrettung ausgelöst. Die Berufsfeuerwehr fuhr mit drei Booten auf den Rhein, die Kantonspolizei Basel-Stadt rückte sofort mit einem weiteren Boot aus. Zudem waren mehrere Patrouillen der Kantonspolizei an Land im Einsatz. Die Sanität der Rettung Basel-Stadt begab sich ebenfalls sofort zum Rhein, um eine zeitnahe Hilfe zu gewährleisten.
Die in Not geratene 53-jährige Schwimmerin hatte sich mit dem umgebundenen Schwimmsack an einer Boje verfangen und konnte sich nicht mehr selbst befreien. Sie wurde von ihrer Tochter begleitet, die ebenfalls einen Notruf absetzen konnte. Unmittelbar nach Eingang der Notrufe konnte die Frau von einem Wasserfahrer, der mit seinem Weidling unterwegs war, und einem Schwimmer befreit und den mit einem Rettungsboot heranfahrenden Feuerwehrmänner übergeben werden. Die Frau hatte Glück und zog sich nur leichte Schürfwunden zu.
Ein weiterer Schwimmer, der die Rettung unterstützte, vergass sein Messer, mit dem der Schwimmsack losgeschnitten wurde. Dieser konnte am Einsatzort nicht mehr angetroffen werden. Mitarbeiter der Kantonspolizei haben das Messer mitgenommen und dem Fundbüro übergeben. Die Rettungskräfte bedanken sich an dieser Stelle bei den Männern, die durch ihr beherztes Eingreifen die Frau gerettet haben.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt weist erneut auf die Empfehlungen für das Schwimmen im Rhein hin, insbesondere darauf, dass Schwimmerinnen und Schwimmer nie einen Schwimmsack am Körper festbinden sollen.
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt