Siders VS: Falscher Bombenalarm - mutmasslicher Täter (14) angehalten

Am 6. September 2024 wurde in der Orientierungsschule Goubing in Siders eine Bombendrohung gemeldet.

Wie die Ermittlungen ergaben, handelte es sich um einen Fehlalarm. Eine Untersuchung wurde eingeleitet.

Heute Morgen wurde in der Orientierungsschule Goubing am Chemin des Collines in Siders ein Bombenalarm ausgelöst.

Nach Meldungseingang intervenierte die Kantonspolizei Wallis umgehend in Zusammenarbeit mit dem CSI von Siders und der Police Régionale des Villes du Centre. Gemäss den Sicherheitsverfahren wurden die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und das Personal evakuiert und ein Sicherheitsperimeter eingerichtet.

Nach einer gründlichen Überprüfung der Räumlichkeiten wurden keine gefährlichen Vorrichtungen entdeckt. Die ersten Ermittlungsergebnisse führten die Inspektoren der Kantonspolizei Wallis zur Festnahme eines mutmasslichen Täters. Es handelt sich dabei um einen 14-jährigen Schüler der Schule.

Das Jugendgericht hat eine Untersuchung eingeleitet.

Die Kantonspolizei Wallis erinnert daran, dass Fehlalarme ein Vergehen darstellen, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe für einen falschen Alarm nach Artikel 128bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) sowie für Schreckung der Bevölkerung nach Artikel 258 StGB bestraft wird. Ausserdem könnten in diesen Fällen die Kosten für die Intervention dem Täter auferlegt werden.

 

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Wallis

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