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Cybervorfälle – Bundesrat will subsidiäre Unterstützung durch die Armee erleichtern

Der Bundesrat will, dass das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bei einem Cybervorfall rascher und effizienter Unterstützung durch das Kommando Cyber der Armee erhalten kann.

An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat er das VBS beauftragt, dafür die Schaffung von Rechtsgrundlagen zu prüfen.

Dabei stützt er sich auf einen Bericht zu Subsidiarität und Cybersicherheit, den er in Erfüllung eines Postulates der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates erstellt hat. Der Bericht zeigt auf, wie das Subsidiaritätsprinzip funktioniert und wie die subsidiäre Unterstützung für das Bundesamt für Cybersicherheit durch das Kommando Cyber erleichtert werden kann. Dabei bleibt die Trennung zwischen zivilen und militärischen Interessen bestehen.

Der Bericht „VBS. Subsidiarität und Cybersicherheit“ (Postulat 22.3368) erläutert die Grundlagen zum Subsidiaritätsprinzip. Zudem werden Ausführungen zum Assistenzdienst der Armee, der föderalen Kooperation und zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gemacht. Weiter wird gemäss der Nationalen Cyberstrategie festgehalten, dass der Schutz vor Cyberrisiken eine gemeinsame Verantwortung von Wirtschaft, Gesellschaft und Staat ist. Der Bericht führt auch die unterschiedlichen Aufgaben im Bereich der Cybersicherheit auf, die im VBS von verschiedenen Stellen wahrgenommen werden.

Kommando Cyber: Spezialistinnen und Spezialisten müssen rasch eingesetzt werden können

Das VBS verfügt sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich über ausgeprägte Cyberkompetenzen. Die Erkenntnisse aus dem Bericht zeigen jedoch, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem militärischen Teil des Kommandos Cyber und dem BACS bei der Bewältigung eines kritischen Cybervorfalls nur unter den Voraussetzungen des Assistenzdienstes der Armee erfolgen kann. Dazu gehört, dass der Bundesrat über diesen Einsatz entscheidet.

Dieser Entscheidungsweg erfordert Zeit und kann damit eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem BACS und dem Kommando Cyber bei zeitkritischen Einsätzen erschweren, da bei Cybervorfällen Spezialistinnen und Spezialisten schnell eingesetzt werden müssen.

Bundesrat prüft eine Vereinfachung der Abläufe

Bei Katastrophen wie etwa schweren Unwettern im Inland kann das VBS über einen Einsatz der Armee entscheiden. Im Cyberbereich fehlt es an einer Rechtsgrundlage, damit das BACS auf einem solchen vereinfachten Weg Unterstützungsleistungen vom Kommando Cyber erhalten kann. Aus diesem Grund kommt der Bundesrat in seinem Bericht zum Schluss, dass die Schaffung von rechtlichen Grundlagen geprüft werden soll, um solche Unterstützungsleistungen im Cyberbereich zu vereinfachen. Er hat das VBS beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2026 Varianten zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten.

Wie der Bundesrat im Bericht festhält, muss bei diesen Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden, dass die zivile Behörde, also das BACS, die Gesamtverantwortung für Einsätze trägt, bei der sie durch das Kommando Cyber unterstützt wird. Dies damit die Trennung zwischen zivilen und militärischen Interessen bestehen bleibt.

Insbesondere muss beachtet werden, dass die Vertraulichkeit von Meldungen an das BACS gewährleistet bleibt.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © mayam_studio – shutterstock.com

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