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A2 / Sissach–Eptingen BL: Instandsetzungsarbeiten – Tunnel Ebenrain

Ab Mitte Oktober 2024 bis Mitte November 2024 werden im Tunnel Ebenrain sowie an der Stützmauer beim Südportal Instandsetzungsarbeiten ausgeführt.

Damit verbunden sind Spurabbauten und Lärmimmissionen.

Vom Sonntag, 13. Oktober 2024, bis Freitag, 15. November 2024, werden sowohl im Tunnel Ebenrain als auch beim Südportal des Tunnels Instandsetzungsarbeiten ausgeführt. Betroffen von den nächtlichen Instandsetzungsarbeiten im Tunnel Ebenrain sind die Nächte vom

  • Sonntag, 13. Oktober 2024, bis Freitag, 18. Oktober 2024
  • Sonntag, 20. Oktober 2024, bis Freitag, 25. Oktober 2024
  • Sonntag, 27. Oktober 2024, bis Freitag, 1. November 2024
  • Sonntag, 3. November 2024, bis Freitag, 8. November 2024
  • Sonntag, 10. November 2024, bis Freitag, 15. November 2024

jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr. Der Verkehr wird während diesen Zeiten im Gegenverkehr durch die Tunnelröhre in Fahrtrichtung Basel geführt.

Lärmintensive Arbeiten beim Südportal des Tunnels Ebenrain

Im Zuge der vorangehend erwähnten Instandsetzungsarbeiten im Tunnel Ebenrain wird, ebenfalls vom Sonntag, 13. Oktober 2024, bis Freitag, 15. November 2024, die Stützmauer beim Südportal des Ebenraintunnels entlang der Fahrbahn in Fahrtrichtung Chiasso instandgesetzt. Insbesondere die Fräs-, Betonabtrags- und Spitzarbeiten sowie allfällig nötig werdende Entlastungsbohrungen vom Sonntag, 13. Oktober 2024, bis Freitag, 8. November 2024, machen Lärmbelastungen für die Anwohnenden unvermeidlich. Auch diese Arbeiten werden ausschliesslich in Nachtarbeit von jeweils 20 Uhr bis 5 Uhr ausgeführt.

Witterungs- und bauablaufbedingte Terminverschiebungen sind nicht auszuschliessen.

Zum Projekt

Der Autobahnabschnitt Sissach–Eptingen der A2 wurde 1970 eröffnet. Der Abschnitt entspricht nicht mehr den heutigen Vorgaben und ist nach bald 50-jähriger Betriebsdauer sanierungsbedürftig.

Ziele der Instandsetzungsarbeiten auf dem Autobahnabschnitt zwischen Sissach und Eptingen sind die Werterhaltung sowie die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der Infrastruktur durch bauliche Massnahmen. Zudem wird der Streckenabschnitt den geltenden Vorschriften und Normen angepasst, wodurch die Verkehrssicherheit auch in Zukunft aufrechterhalten bleibt.

Nach Beendigung der Instandsetzungsarbeiten ist die Funktionstüchtigkeit und Gebrauchstauglichkeit des Autobahnabschnittes für die kommenden 15 Jahre sichergestellt.

 

Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Titelbild: Symbolbild © Crop3d – shutterstock.com

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