Schweiz unterzeichnet Beitrittserklärung zur European Sky Shield Initiative (ESSI)
Nachdem die Mitgliedstaaten der European Sky Shield Initiative (ESSI) dem Aufnahmegesuch der Schweiz zugestimmt hatten, hat Rüstungschef Urs Loher am 17. Oktober 2024 das MoU sowie die unilaterale Beitrittserklärung der Schweiz unterzeichnet.
Die Schweiz wird damit das 15. Mitglied der ESSI.
Am 10. April 2024 hat der Bundesrat den Beitritt zur ESSI beschlossen und das VBS ermächtigt, das ESSI Cooperative Procurement Framework Memorandum of Understanding (MoU) sowie die zusätzliche unilaterale Beitrittserklärung der Schweiz zu unterzeichnen. Nachdem die Aussenpolitischen sowie die Sicherheitspolitischen Kommissionen dem Geschäft ebenfalls zugestimmt haben, hat das VBS den Beitrittsprozess am 8. Juli 2024 mit der Unterzeichnung des Aufnahmegesuchs durch den Rüstungschef Urs Loher eingeleitet. Die Mitgliedstaaten der ESSI haben dem Beitritt der Schweiz in einer darauffolgenden Konsultation zugestimmt. Darauf hat Rüstungschef Urs Loher das MoU und die zusätzliche unilaterale Beitrittserklärung der Schweiz am 17. Oktober 2024 unterzeichnet.
MoU als Basis für Programmvereinbarungen
Mit der Teilnahme an ESSI vergrössert die Schweiz internationale Kooperationsmöglichkeiten: ESSI ermöglicht eine bessere Koordination von Beschaffungsvorhaben, der Ausbildung sowie logistischer Aspekte im Bereich der bodengestützten Luftverteidigung (Bodluv). Im MoU werden die allgemeinen Bestimmungen festgelegt, nach denen die Mitgliederstaaten die Projekte und Programme für die kooperative Beschaffung von Bodluv-Systemen im Rahmen der ESSI durchführen und sich zu den Möglichkeiten in weiteren Zusammenarbeitsbereichen austauschen können. Als Teilnehmerstaat der ESSI kann die Schweiz nun im Rahmen des MoU für einzelne Projekte und Programme separate Programmvereinbarungen abschliessen. Im Vordergrund steht zunächst die bodengestützte Luftverteidigung mittlerer Reichweite, künftig bestehen auch attraktive Zusammenarbeitsmöglichkeiten im Bereich der Luftvereidigung kürzerer und grösserer Reichweite.
ESSI ist vereinbar mit der Schweizer Neutralität
Durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung zum MoU entstehen keine Verpflichtungen. Auch nach der Unterzeichnung entscheidet die Schweiz frei darüber, wo und in welchem Ausmass sie sich an der ESSI beteiligt und welche Systeme sie beschafft. Wie auch schon im Zuge der Unterzeichnung der Absichtserklärung im Juli 2023, in der die Schweiz und Österreich ihre neutralitätsrechtlichen Vorbehalte in einer Zusatzerklärung abgebildet haben, hat die Schweiz auch bezüglich der Unterzeichnung des MoU ihre neutralitätsrechtlichen Vorbehalte zusätzlich in einer öffentlichen unilateralen Beitrittserklärung festgehalten. Diese verweist insbesondere auf die Suspendierungsklausel des MoU, die es der Schweiz erlaubt, sich aufgrund ihrer Neutralität aus der Kooperation zurückzuziehen, sollte ein Mitglied der Initiative Konfliktpartei eines internationalen bewaffneten Konflikts werden.
Quelle: Schweizer Armee
Titelbild: Symbolbild © Maria Alam Sraboni – shutterstock.com