Kanton St.Gallen: Fahrunfähige Verkehrsteilnehmer
Am Freitag und Samstag (09.11.2024) hat die Kantonspolizei St.Gallen drei Verkehrsteilnehmende kontrolliert, die als fahrunfähig eingestuft werden mussten oder einen zu hohen Atemalkoholwert aufwiesen.
Ihnen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
Goldingen/Laupen – Freitag, kurz vor 7:10 Uhr: Eine Polizeipatrouille beabsichtigte in Goldingen einen Lieferwagen zur Kontrolle anzuhalten. Der Fahrer reagierte allerdings erst in Laupen ZH auf die Haltezeichen. Der 57-jährige Mann wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Kantonspolizei St.Gallen ordnete bei ihm die Entnahme einer Blut- und Urinprobe an. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.
Au – Freitag, kurz vor 16 Uhr: Die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen erhielt die Meldung, wonach ein Autofahrer in Au mit seinem Auto eine Hausmauer gestreift habe. Bei der Kontrolle des 41-jährigen Autofahrers ergab eine beweissicher Atemalkoholprobe einen Wert von 1.29 mg/l. Dem Mann wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
Kriessern – Samstag, kurz nach Mitternacht: Eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen beabsichtigte auf der Zollstrasse in Au ein Auto zur Kontrolle anzuhalten. Der Autofahrer reagierte jedoch nicht auf die Haltezeichen und fuhr auf die Autobahn A13. Folglich wurde das Auto in Diepoldsau von der Autobahn geleitet, woraufhin der Autofahrer Richtung Kriessern flüchtete und erst auf der Lachenstrasse angehalten werden konnte. Der 70-jährige Autofahrer wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Kantonspolizei St.Gallen ordnete bei ihm die Entnahme einer Blut- und Urinprobe an. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.
Alle Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen