Bundespolizei beschlagnahmt Schlagring bei 15-Jährigem

Bielefeld. Am Freitagabend (15. November) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Bielefeld bei einem 15-Jährigen einen Schlagring beschlagnahmt.

Bei der Kontrolle des Jugendlichen gab dieser auf Nachfrage nach gefährlichen Gegenständen an, einen Schlagring mitzuführen.

Diesen händigte er den Einsatzkräften anschließend freiwillig aus. Der Besitz eines Schlagringes ist nach dem Waffenrecht generell verboten ist.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren ein und informierten die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die bis zum 23. Dezember 2024 gültige Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bielefeld hin. Demnach ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände grundsätzlich untersagt.

Hierunter fallen auch erlaubnisfreie Gegenstände wie zum Beispiel Messer, Teppichmesser, Baseballschläger und Spielzeugwaffen. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Zwangsgeld von 200 Euro erhoben werden.

 

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bildquelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

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