Singender und tanzender Mann (41) mit mehreren Messern wird per Haftbefehl gesucht
Magdeburg. Ein laut singender, tanzender und sich viel zu nah an der Bahnsteigkante bewegender Mann fiel einer Streife der Bundespolizei am Montag, den 18. November 2024, gegen Mitternacht auf Bahnsteig sechs des Magdeburger Hauptbahnhofes auf.
Die Bundespolizisten eilten zu ihm, wiesen ihn aus dem Gefahrenbereich und führten eine Kontrolle durch.
Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner personenbezogenen Daten im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt mittels Vollstreckungshaftbefehl nach dem Deutschen suchte: Demnach wurde der 41-Jährige im Juni dieses Jahres durch das Amtsgericht Quedlinburg wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 2.600 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen verurteilt. Da er lediglich 40 Euro beglich, unbekannten Aufenthaltes war und sich so der Vollstreckung entzog, erging im Oktober der Haftbefehl.
Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und zunächst mit zur Dienststelle. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Sachen fanden die Einsatzkräfte in seinem Rucksack noch ein Cutter-, ein Einhand- und ein Austernmesser.
Diese wurden sichergestellt und Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und die Waffenverbotszone am besagten Hauptbahnhof erstellt. Da der Verurteilte auch am gestrigen Tag nicht in der Lage war, die geforderte Geldsumme zu begleichen, wurde er nach Abschluss aller polizeilich notwendigen Maßnahmen an eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
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