Kanton Schaffhausen: Tatverdächtige Person betreffend Suizidkapsel entlassen

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat heute Nachmittag eine tatverdächtige Person im Zusammenhang mit der Suizidkapsel Sarco aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat am 23. September 2024 ein Strafverfahren wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB) eröffnet und in diesem Zusammenhang wurde eine tatverdächtige Person in Untersuchungshaft versetzt.

Aufgrund der ersten Ermittlungsergebnisse entstand ein dringender Tatverdacht auf die Begehung eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes, welcher Verdacht vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Schaffhausen in der Folge mehrfach bestätigt worden ist.

Aufgrund des neusten Ermittlungsstandes besteht nach wie vor ein dringender Tatverdacht betreffend den Straftatbestand der Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord, hingegen nicht mehr betreffend denjenigen eines vorsätzlich verübten Tötungsdeliktes, auch wenn das Obduktionsgutachen des Institutes für Rechtsmedizin des Kantons Zürich (IRMZ) noch nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft hat daher die letzte inhaftierte Person heute Nachmittag aus der Untersuchungshaft entlassen.

Es werden gestützt auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis zurzeit keine weiteren Informationen erteilt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Titelbild: Symbolbild © Schaffhauser Polizei

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