Kanton Glarus: Verordnung zur Wehrpflichtersatzabgabe wird aufgehoben
Der Regierungsrat hebt die Verordnung über den Vollzug der Vorschriften zur Wehrpflichtersatzabgabe auf.
Diese regelte die Zuständigkeiten und Abläufe im Zusammenhang mit der Wehrpflichtersatzabgabe. Sie ist nach einer Überarbeitung der Gesetzgebung überflüssig geworden.
Die Verordnung über den Vollzug der Vorschriften zur Wehrpflichtersatzabgabe war seit dem Jahr 2006 in Kraft.
Die Aufhebung dieser Verordnung ist Teil einer umfassenden Überarbeitung der kantonalen Militärgesetzgebung. Mit der totalrevidierten Militärverordnung, die 2019 in Kraft getreten ist, wurden alle relevanten Bestimmungen zum Militärwesen in einem einzigen Gesetz zusammengefasst. Da die aufgehobenen Bestimmungen nun in der neuen Militärverordnung oder direkt im Bundesrecht geregelt sind, ist die bestehende Verordnung überflüssig geworden.
Die Aufhebung der Verordnung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Kanton oder die betroffenen Personen. Sie dient lediglich der Bereinigung des kantonalen Rechts und trägt zu einer besseren Übersichtlichkeit bei.
Quelle: Kanton Glarus
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