Kapo Thurgau: „Eis ufd Chappe übercho“
Dieser saloppe Begriff bedeutet in etwa, dass man bestraft oder gemassregelt wird.
Für die Träger dieser Kappe war dieses Risiko durchaus hoch!
So finden sich in einer Dienstvorschrift von 1842 gleich haufenweise Verstösse, die finanziell schmerzhaft in Gulden und Kreuzern sanktioniert wurden.
Hier ein paar Müsterchen:
- Umzug in eine andere Ortschaft ohne Bewilligung des Landjäger-Kommandanten
- Verweilen im Wirtshaus von mehr als einer Stunde pro Tag
- Unnötige Einkehr mit Arrestanten
- Rauchen auf der Strasse
- Erscheinen ohne vollständiges Putzzeug und vorrätigem Lack
- Hervorragen des Hemdkragens über die Krawatte
- Fehlen von Knöpfen an der Uniform
Ihr seht, das Landjägerleben vor 180 Jahren war alles andere als ein Zuckerschlecken.
Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau
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