Polizei Oberes Fricktal: Feuerwerk darf erst am 31.12. abgelassen werden

Bitte beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk gemäss Polizeireglement der Polizei Oberes Fricktal nur am Silvester, vom 31.12. auf den 01.01., erlaubt ist.

Aus Rücksicht auf Menschen und Tiere bitten wir alle sich an diese Vorschrift zu halten.

Vermeiden Sie Unfälle indem Sie sich an die Sicherheitsbestimmungen halten. Mehr dazu hier.

Wir bedanken uns und wünschen allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Polizei Oberes Fricktal

 

Quelle: Polizei Oberes Fricktal
Titelbild: Symbolbild © Polizei Oberes Fricktal

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