Schweiz: Vignettenpflicht 2025 beginnt – alte Vignette ab 31. Januar ungültig
Polizei.news Redaktion +Instagram-CH Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel-Landschaft Basel-Stadt Bern Freiburg Genf Glarus Goldach Graubünden Interlaken Jura Luzern Neuenburg Nidwalden Obwalden Polizeinews Regionen Rümlang Schaffhausen Schweiz Schwyz Solothurn St. Gallen Stadt Aarau Stadt Affoltern am Albis Stadt Altdorf Stadt Amriswil Stadt Arbon Stadt Baden Stadt Basel Stadt Bern Stadt Biel Stadt Bülach Stadt Chur Stadt Dübendorf Stadt Frauenfeld Stadt Genf Stadt Glarus Stadt Gossau SG Stadt Kriens Stadt Liestal Stadt Lugano Stadt Luzern Stadt Olten Stadt Rapperswil-Jona Stadt Regensdorf Stadt Rorschach Stadt Rüti Stadt Sarnen Stadt Schaffhausen Stadt Schlieren Stadt Solothurn Stadt St.Gallen Stadt Thun Stadt Uster Stadt Wädenswil Stadt Wetzikon Stadt Wil Stadt Winterthur Stadt Zofingen Stadt Zug Stadt Zürich Tessin Thurgau Uri Verkehr & Katastrophen Verkehrsmeldungen Waadt Wallis Wattwil Zug Zürich
Jetzt pressiert’s. Ab Samstag muss die neue Autobahn-Vignette 2025 auf der Windschutzscheibe kleben oder digital unter www.e-vignette.ch gelöst sein.
Die elektronische Vignette wird nicht automatisch erneuert. Weiter empfiehlt der TCS, die offizielle Seite des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit zu nutzen, da bei anderen Portalen zusätzliche, ungerechtfertigte Kosten verlangt werden.
Wer die neue Autobahnvignette noch nicht gekauft hat, muss sich beeilen. Denn die Version 2024 ist nur bis 31. Januar gültig. Ab Samstag braucht es die neue Vignette 2025, wenn man auf Nationalstrassen unterwegs ist. Ansonsten ist mit einer Busse von 200 Franken zu rechnen.
Digital oder kratzen und kleben
Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres ist für beide Varianten der Vignette gleich. Der TCS empfiehlt, die E-Vignette ausschliesslich über das Webportal «Via» unter www.e-vignette.ch des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu erwerben. Andere Anbieter verlangen meist einen höheren Preis. Die elektronische Vignette wird nicht automatisch erneuert, und es wird über das System auch keine Erinnerung zur Erneuerung versendet.
Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Dies ist insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen, ein Vorteil. Ganz abgesehen davon, dass man sich das mühsame Abkratzen der alten Vignette sparen kann.
Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie bei den TCS Sektionsstellen gekauft werden. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne dass sie die Sicht behindert. Der TCS rät, alte Vignetten zu entfernen. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch diese eingeschränkt ist.
Verwendung der Vignetten-Einnahmen
Die Einnahmen aus der Autobahnvignette fliessen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Dadurch kommt sie dem Unterhalt, Betrieb und Weiterentwicklung der Schweizer Nationalstrassen zugute. Ausserdem leistet sie einen Bundesbeitrag an grosse Projekte im Agglomerationsverkehr, einschliesslich Verkehrsdrehscheiben, Velo- und Fussgängerinfrastrukturen sowie für den öffentlichen Verkehr. Die Vignette ist somit eine wichtige Investitionsquelle für ein sicheres und zuverlässiges Schweizer Verkehrsnetz.
Quelle: TCS
Bildquelle: TCS