Kanton Wallis: Sechs Raserdelikte im April – Spitzenwert bei 124 km/h innerorts

Seit Anfang April 2025 hat die Kantonspolizei auf den Walliser Strassen sechs Raserdelikte registriert.

Darüber hinaus wurden mehrere Fälle von Kabotage festgestellt.

  • Das jüngste Raserdelikt ereignete sich am Samstag, 26. April 2025. Kurz vor 2:30 Uhr wurde ein Automobilist in der Rue Traversière in Sitten mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h statt der erlaubten 50 km/h gemessen. Eine Überprüfung der Fahrfähigkeit ergab, dass der 41-jährige portugiesische Lenker unter Alkoholeinfluss stand. Ihm wurde der Führerausweis vor Ort entzogen, sein Fahrzeug wurde beschlagnahmt.
  • Am Samstag, 12. April 2025, gegen 15 Uhr, wurde auf der Route de Som-La-Proz in Orsières ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 131 km/h anstelle der vorgeschriebenen 50 km/h registriert. Der 18-jährige Schweizer Lenker war erst seit einem Monat im Besitz des Führerausweises. Dieser wurde ihm noch auf Platz entzogen.
  • Am Sonntag, 6. April 2025, kurz nach 11 Uhr, wurde ein 33-jähriger italienischer Autolenker auf der Simplonpassstrasse in Richtung Italien mit einer Geschwindigkeit von 183 km/h statt der erlaubten 80 km/h gemessen. Der im Ausland wohnhafte Lenker erhielt ein Fahrverbot für die Schweiz und musste eine Busse in Höhe von mehreren tausend Franken bezahlen.
  • Am Freitag, 4. April, kurz vor 22 Uhr, wurde ein Automobilist in Crans-Montana auf der Route du Rawyl mit 73 km/h anstelle der erlaubten 30 km/h registriert. Dem 24- jährigen Schweizer wurde der Führerausweis entzogen.
  • Bei derselben Kontrolle wurde wenige Minuten zuvor ein 30-jähriger italienischer Autolenker mit 83 km/h gemessen.
  • Am Mittwoch, 2. April 2025, kurz vor 8 Uhr, wurde ein 58–jähriger Schweizer Automobilist auf der Route du Grand-Saint-Bernard mit einer Geschwindigkeit von 146 km/h statt der erlaubten 80 km/h gemessen. Auch ihm wurde noch vor Ort der Führerausweis entzogen.

Alle betroffenen Personen wurden bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt sowie bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren sowie ein Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren.

Seit Jahresbeginn hat die Kantonspolizei auf Walliser Strassen zehn Raserdelikte registriert.

 

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Wallis

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