Passau, Bayern: "Man-in-the-Middle"-Betrug – Unternehmen verliert sechsstelligen Betrag
Der Inhaber eines im Landkreis Passau ansässigen Unternehmens erstattete am Dienstag, 06.05.2025 bei der Polizeiinspektion Passau Anzeige, da eine von dem Unternehmen per E-Mail versandte Rechnung offenbar von Unbekannten „abgefangen“ und dabei die Bankverbindung geändert wurde.
Einem Unternehmen im Landkreis Rosenheim entstand so ein Schaden im 6-stelligen Bereich.
Nach Ausführung und Abschluss einer vertraglichen Leistung übersandte das hiesige Unternehmen die Rechnung an den im Landkreis Rosenheim ansässigen Auftraggeber.
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass Unbekannte beim E-Mail-Versand die Rechnung „abgefangen“ und in der Folge die Bankverbindung auf der Rechnung abgeändert haben.
In der Annahme, den geforderten Rechnungsbetrag wie vereinbart auf das Konto des ausführenden Unternehmens zu begleichen, ging stattdessen der sechsstellige Betrag auf ein bislang noch nicht näher bekanntes Konto.
„Man-in-the-Middle“-Angriff – so gehen die Täter vor:
In der Regel verschaffen (hacken) sich die Täter Zugang in eine Korrespondenz (E-Mail) zweier Unternehmen.
Die Täter lesen die Kommunikation über einen bestimmten Zeitraum mit und übernehmen diese, wenn Zahlungen bevorstehen.
Oft übermitteln die Täter dem Unternehmen, das die Zahlung leisten muss, kurzfristig eine neue Kontonummer/Bankverbindung.
Die Täter nutzen dabei z. T. die tatsächliche E-Mailadresse des Unternehmens, das die Zahlung erwartet.
In anderen Fällen richten die Täter sich eine sehr ähnliche E-Mailadresse ein (zum Beispiel werden Buchstaben vertauscht) und übernehmen die Kommunikation auf diese Weise.
Zum Schutz vor dieser Betrugsmasche rät das Polizeipräsidium Niederbayern:
- Gehen Sie sensibel mit Informationen über Ihr Unternehmen die öffentlich einsehbar sind um.
- Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein.
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens.
Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten – vor Veranlassung der Zahlung – folgende Schritte durchgeführt werden:
- Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
- Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber
- Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
- Praktizieren Sie in Ihrem Unternehmen Verfahrensweisen bei atypischen und ungewöhnlichen Zahlungsaufforderungen.
- Die Einführung des Vier-Augen-Prinzips wäre beispielsweise eine geeignete Möglichkeit.
Quelle: Polizei Bayern
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