Waffenrückgabe in der Schweiz: So funktioniert die sichere und gesetzeskonforme Abgabe
von Andrea Hauser Beitrag
Die Schweiz verfügt über klare gesetzliche Vorgaben für den Umgang mit Waffen – dazu gehört auch, was mit nicht mehr benötigten oder unerwünschten Schusswaffen geschehen soll. In vielen Haushalten lagern alte Armeewaffen, historische Stücke aus Erbschaften oder Sportwaffen, die längst nicht mehr genutzt werden. Wer solche Waffen nicht behalten möchte oder im Rahmen eines Umzugs, einer Wohnungsauflösung oder eines Todesfalls darauf stösst, kann sie auf unterschiedlichen Wegen sicher und rechtskonform abgeben.
Wissenswertes und Tipps zur sicheren Waffenrückgabe hat polizei.news in Kooperation mit munitionsdepot.ch zusammengestellt.
Warum eine ordnungsgemässe Waffenrückgabe wichtig ist
Nicht mehr gebrauchte oder vergessene Waffen sollten niemals ungesichert im Haushalt verbleiben. Sie können bei Einbrüchen, Bränden oder familiären Konflikten zur Gefahr werden – auch dann, wenn sie vermeintlich schlecht funktionsfähig sind. Das Schweizer Waffenrecht schreibt deshalb eine sichere Aufbewahrung vor und empfiehlt, nicht benötigte Waffen fachgerecht abzugeben.
Besonders in Erbsituationen kommt es häufig vor, dass Hinterbliebene auf Waffen stossen, die sie selbst nicht nutzen möchten. Anstatt diese im Keller oder auf dem Dachboden zu lagern, ist eine Rückgabe an eine zuständige Stelle der beste Weg, um Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass die Waffen nicht unkontrolliert in Umlauf geraten. Auch die Polizei weist regelmässig darauf hin, wie wichtig der verantwortungsvolle Umgang mit alten Waffenbeständen ist.
Rückgabe bei der Kantonspolizei
Der sicherste und am weitesten verbreitete Weg führt zur Kantonspolizei. Waffen können dort – je nach Kanton – jederzeit oder nach kurzer Anmeldung abgegeben werden. Viele Polizeiposten verfügen über eigens eingerichtete Annahmestellen, in denen Waffen, Waffenteile und Munition entgegengenommen werden.
Die Polizei nimmt unter anderem entgegen:
• Feuerwaffen aller Art
• Munition
• Waffenteile
• Magazine (je nach kantonaler Praxis)
Nach der Übergabe wird die Waffe registriert und ein kurzer Empfangsvermerk ausgestellt. Für die abgebende Person entstehen dabei keine Kosten. Die Polizei garantiert zudem, dass jede Waffe rechtskonform weiterverarbeitet oder vernichtet wird.
Abgabe bei kommunalen Sammelstellen oder Waffenhändlern
Neben der Kantonspolizei bieten viele Gemeinden spezielle Sammelstellen für Sonderabfälle an. Hier können Bürgerinnen und Bürger ebenfalls Waffen und Munition abgeben – häufig in Zusammenarbeit mit lokalen Polizeidiensten.
Zudem nehmen zahlreiche bewilligte Waffenhändler gebrauchte Waffen entgegen. Je nach Zustand und rechtlicher Einordnung werden diese entweder vernichtet oder – sofern zulässig – in den regulären Handel zurückgeführt. Dies ist besonders für Sammlerstücke oder hochwertige Sportwaffen interessant. Händler sind verpflichtet, jede abgegebene Waffe korrekt zu erfassen und die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
Weitere Möglichkeit: Abgabe über Munitionsdepot
Eine Alternative ist die Abgabe über Munitionsdepot, die Privatpersonen eine sichere, diskrete und besonders niederschwellige Möglichkeit bietet, Waffen und Munition zurückzugeben. Das Angebot richtet sich an Personen, die:
- ihren Haushalt entrümpeln,
• eine Erbschaft abwickeln,
• alte Militärwaffen oder Dienstwaffen loswerden möchten,
• oder eine anonyme bzw. vertrauliche Abgabe bevorzugen.
Die Übergabe erfolgt nach Anmeldung und streng gemäss Schweizer Waffenrecht. Das Team von munitionsdepot.ch gewährleistet, dass eingereichte Waffen korrekt übernommen, registriert, der gesetzlichen Prüfung unterzogen und anschliessend fachgerecht entsorgt oder weitergeleitet werden. Gerade Menschen ohne Vorkenntnisse schätzen die unkomplizierte Unterstützung und die klaren Abläufe.
Was muss bei der Übergabe beachtet werden?
Damit die Rückgabe sicher und gesetzeskonform erfolgt, sind einige Vorsichtsmassnahmen erforderlich:
- Waffe stets ungeladen transportieren – Magazin entfernen, Lauf kontrollieren.
- Transport in einem geschlossenen Behältnis – beispielsweise in einer Tasche oder einem Koffer.
- Keine Manipulationen – Waffen oder Waffenteile nicht auseinanderbauen oder beschädigen, sondern im Zustand der Auffindung übergeben.
- Erbschaften beachten – Erbende dürfen Waffen kurzfristig besitzen, müssen aber zeitnah entscheiden, ob sie eine Waffenbesitzkarte beantragen oder die Waffe zurückgeben.
- Munition sollte stets getrennt von der Waffe transportiert werden, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Was passiert mit abgegebenen Waffen?
Nach der Abgabe wird jede Waffe nach geltendem Recht geprüft und je nach Zustand oder rechtlicher Grundlage:
- vernichtet,
• als Beweisstück archiviert,
• eingelagert oder registriert,
• oder an berechtigte Personen weitergegeben (z. B. Sammler oder Händler).
Die Vernichtung erfolgt ausschliesslich durch zertifizierte Betriebe oder die Polizei, sodass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.
Waffenrückgabe als Beitrag zur öffentlichen Sicherheit
In vielen Schweizer Haushalten schlummern ungenutzte Waffen – oft über Jahrzehnte. Jede freiwillig abgegebene Waffe reduziert die Anzahl potenziell gefährlicher Gegenstände im privaten Umfeld. Sowohl staatliche Behörden als auch private Anbieter tragen dazu bei, dass die Rückgabe so einfach und sicher wie möglich gestaltet wird.
Leistungen von Munitionsdepot im Überblick
Muniitionsdepot ergänzt die staatlichen Angebote und bietet eine Reihe praktischer Dienstleistungen:
- Unkomplizierte Entgegennahme von Schusswaffen, Munition und Waffenteilen – auf Wunsch diskret und vertraulich.
- Abgabe im Rahmen von Erbschaften, Wohnungsauflösungen oder Entrümpelungen, inklusive Unterstützung bei der Organisation.
- Fachgerechte Weiterleitung, Registrierung oder Vernichtung gemäss Schweizer Waffenrecht.
- Anonyme oder vertrauliche Abgabeoptionen, ideal für Personen, die keine direkte Abgabe bei der Polizei wünschen.
- Ankauf oder Vermittlung von Occasion-Waffen und -Zubehör, sofern eine Weitergabe rechtlich zulässig ist.
- Zwei gut erreichbare Standorte: in Mägenwil (AG) und Zwingen (BL) – mit breitem Sortiment an Waffen, Munition und Zubehör für Sportschützen, Jäger und Sammler.
- Persönliche Beratung durch erfahrene Mitarbeitende, die beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare unterstützen.
Damit schafft munitionsdepot.ch einen besonders zugänglichen Weg für alle, die eine sichere und gesetzeskonforme Abgabe bevorzugen – ein wichtiger Beitrag für die öffentliche Sicherheit und die professionelle Entsorgung alter Waffenbestände.
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