Köln/Bonn, NRW: Schusswaffe im Koffer – Bundespolizei stellt Druckluftpistole sicher

Schusswaffe im Reisekoffer – diesen Sachverhalt meldete ein Sicherheitsmitarbeiter am Freitagmorgen am Flughafen Köln Bonn der Bundespolizei.

Auf dem Monitor der Gepäckkontrolle war in einem Koffer eindeutig eine Schusswaffe zu erkennen.

Der Besitzer des Koffers wurde ermittelt und in die Kofferhalle gebeten. Der 46-jährige deutsche Staatsangehörige erklärte, dass es sich um eine Druckluftpistole mit CO2-Kartuschen und Gummigeschossen handele, die er im Internet erworben habe.

Nach eigenen Angaben wollte er die Waffe nutzen, um auf seiner Finca auf Palma auf Dosen zu schießen. Die Druckluftpistole wies eine Energie von 7,5 Joule auf und verfügte nicht über das erforderliche Prüfzeichen.

Da für den Besitz und das Führen der Waffe eine Waffenbesitzkarte sowie ein Waffenschein erforderlich gewesen wären und der Mann beides nicht vorweisen konnte, leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Die Waffe wurde sichergestellt, der Mann konnte seine Reise nach Spanien fortsetzen.

Rund zwei Stunden später wurde die Bundespolizei erneut zur Luftsicherheitskontrolle gerufen. Im Handgepäck eines 25-jährigen Deutschen fanden die Beamten ein Einhandmesser.

Der Mann gab an, das Messer in seinem Rucksack vergessen zu haben. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffen- und Luftsicherheitsgesetz eingeleitet. Auch er konnte seinen Flug antreten, jedoch ohne das Messer.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Munition, Waffen sowie waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände nicht ins Handgepäck gehören. Auch versehentlich mitgeführte Gegenstände führen regelmäßig zu Verfahren und Verzögerungen im Reiseablauf.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln Bonn
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln Bonn

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