Bonn, NRW: Bundesweite Kontrollen in Paketbranche – 2900 Kräfte im Einsatz

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) geht heute im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor.

Bundesweit sind insgesamt über 2.900 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz.

Im Fokus stehen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie beispielsweise das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art. Beschäftigte sind demgemäß vorrangig im Transport und der Zustellung sowie in den Depots und Verteilzentren anzutreffen. Die Prüfungen erfolgen durch Personenbefragungen und/ oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen.

Im Rahmen ihrer Prüfungen stellt die FKS immer wieder fest, dass Arbeitszeiten nicht oder nicht vollständig vergütet werden und dadurch der aktuell geltende gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Zeitstunde unterlaufen wird. So werden beispielsweise Überstunden sowie die Zeiten für die Beladung der Fahrzeuge oder die Fahrten zwischen den Paketzentren und dem ersten Zustellort nicht entlohnt.

Ebenfalls zu beobachten ist der Einsatz von Subunternehmen, u.a. mit dem Ziel Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten bzw. zu veruntreuen und Steuern zu hinterziehen. Das eingesetzte Personal stammt oftmals aus EU-Mitgliedstaaten, zunehmend aber auch aus Drittstaaten.

Die heutige Maßnahme des Zolls wird noch bis in die Abendstunden fortgeführt. Erste vorläufige bundesweite Ergebnisse der Schwerpunktprüfung werden spätestens Ende der Woche mit gesonderter Pressemitteilung bekanntgegeben.

Zusatzinformation:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- sowie Sonderprüfungen und örtliche Prüftage auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

 

Quelle: Generalzolldirektion
Bildquelle: Generalzolldirektion