München, Bayern: Bundespolizei verschärft Sicherheitsmaßnahmen an fünf Bahnhöfen
Polizei.news Redaktion Bayern Deutschland Polizeinews Regionen
Für den Zeitraum ab 29. Mai 2026, 15:00 Uhr bis zum 31. Mai 2026, 03:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim sowie den Bahnhof München-Ost.
Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.
Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um die Sicherheit des Reiseverkehrs zu erhöhen.
Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt von Freitag, 29. Mai 2026, 15:00 Uhr bis zum Sonntag, 31. Mai 2026, 03:00 Uhr an folgenden Orten:
- München Hauptbahnhof
- Bahnhof München-Ost
- Nürnberg Hauptbahnhof
- Regensburg Hauptbahnhof
- Rosenheim Hauptbahnhof
Die Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen umfassen alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände im oben genannten Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende, Sicherheitspersonal und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und – unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz – ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung
In den Geltungsbereichen werden Plakaten ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.
Quelle: Bundespolizeidirektion München
Bildquelle: Bundespolizeidirektion München