Epagny FR: Mann tötet Ehefrau, legt Feuer und nimmt sich das Leben – Verfahren beendet
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Die gegen den Täter des am 10. April 2025 in Epagny begangenen Mordes sowie der zuvor an seiner Ehefrau und seinen Kindern begangenen Gewalttaten eingeleiteten Strafverfahren wurden mit den am 1. Juni 2026 erlassenen Verfügungen eingestellt.
Das aufgrund der Ereignisse vom 10. April 2025 in Epagny eingeleitete Ermittlungsverfahren ist abgeschlossen.
Im Wesentlichen stellte der Staatsanwalt fest, dass sich der Beschuldigte am genannten Tag gegen 09.00 Uhr in die Villa begeben hatte, in der seine Ehefrau Reinigungsarbeiten verrichtete.
Dort überraschte er seine Ehefrau und die Eigentümerin der Liegenschaft.
Nachdem Letztere in ein anderes Zimmer geführt worden war, gelang es ihr, zu fliehen und Alarm zu schlagen.
Der Beschuldigte schoss daraufhin viermal mit dem genannten Jagdgewehr auf seine Ehefrau, wodurch diese ums Leben kam.
Er verschüttete zudem Benzin über den leblosen Körper seiner Ehefrau und im Wohnzimmer der Villa, bevor er dort Feuer legte.
Schliesslich begab sich der Beschuldigte in das Obergeschoss und nahm sich mit derselben Waffe das Leben.
Die Obduktionen ergaben, dass beide bereits verstorben waren, als sich das Feuer im gesamten Haus ausbreitete.
Angesichts des Todes des Beschuldigten wurde das gegen ihn wegen Mordes, schwerer Brandstiftung und Verstössen gegen das Bundeswaffengesetz eingeleitete Strafverfahren durch Verfügung vom 1. Juni 2026 eingestellt.
Zuvor, am 18. September 2024, hatte das Opfer Strafanzeige gegen ihren Ehemann erstattet.
Sie gab im Wesentlichen an, dass dieser seit vielen Jahren körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt gegen sie ausgeübt habe, und führte aus, dass auch ihre Kinder Opfer körperlicher Gewalt durch ihren Vater geworden seien.
Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeit, Beleidigung, Drohung, Nötigung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht eingeleitet.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde der Beschuldigte zwischen dem 18. September und dem 6. Dezember 2024 in Untersuchungshaft genommen; am letztgenannten Datum wurde er unter Auflagen (darunter insbesondere ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber seiner Ehefrau) aus der Haft entlassen.
Aufgrund des Todes des Beschuldigten wurde auch dieses Strafverfahren durch Verfügung vom 1. Juni 2026 eingestellt.
Die beiden Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig; gegen sie kann bei der Strafkammer des Kantonsgerichts Beschwerde eingelegt werden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Freiburg
Bildquelle: Symbolbild © SevenMaps/Shutterstock.com