Ludwigsdorf, Sachsen: Chef zahlt 5.482 Euro und bewahrt Mitarbeiter vor Haft

Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf am vergangenen Wochenende insgesamt 25 Fahndungstreffer festgestellt.

In den meisten Fällen dienten die Fahndungsnotierungen der Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift zur Durchführung weiterer Strafverfahren.

Nachdem die betroffenen Personen ihre Wohnanschrift angegeben hatten, konnten sie ihre Reise fortsetzen.

Besonders in Erinnerung bleiben dürfte den Einsatzkräften jedoch der Fall eines 24-jährigen polnischen Staatsangehörigen.

Bei seiner Kontrolle am Sonntag gegen 9.00 Uhr am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der BAB 4 stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Arnsberg vorlag.

Hintergrund war eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr.

Da der 24-Jährige die geforderte Geldstrafe in Höhe von 5.482 Euro nicht selbst aufbringen konnte, drohte ihm die Inhaftierung.

Die Wende brachte schließlich ein Anruf bei seinem deutschen Arbeitgeber: Der Chef erschien persönlich gegen Mittag bei der Dienststelle und zahlte den vollständigen Betrag.

Er beglich damit den offenen Strafbefehl und verhinderte ein längeres Fehlen seines Mitarbeiters.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann die Dienststelle gemeinsam mit seinem Arbeitgeber wieder verlassen und seine Reise fortsetzen.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf