Silenen UR: Wolf reisst sechs Schafe – Kanton ordnet Abschuss an
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Die Sicherheitsdirektion hat am 23. Juni 2026 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war.
Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. Als Abschussperimeter gilt der Bereich in der Umgebung der Wolfrisse.
Auf der Alp «Vorder Bristen» in der Gemeinde Silenen ereigneten sich in den vergangenen Tagen Wolfrisse, denen nach heutigen Erkenntnissen sechs Schafe zum Opfer gefallen sind.
Die Kantone können eine Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet mindestens sechs Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, nachdem bereits früher Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren (Wolfpräsenzgebiet). Die Herden müssen jedoch geschützt sein bzw. bei nicht zumutbar schützbaren Alpen müssen Notfallmassnahmen nach dem ersten Angriff umgesetzt sein.
Schadensschwelle erreicht
Der gesamte Kanton Uri ist Wolfpräsenzgebiet, weil sich bereits in anderen Jahren Wolfrisse an Nutztieren ereignet hatten. Gemäss der Beurteilung des Amts für Landwirtschaft handelt es sich bei der Alp «Vorder Bristen» um eine nicht zumutbar schützbare Alp. Weil die erforderlichen Notfallmassnahmen nach dem Wolfangriff umgesetzt wurden, ist die Schadensschwelle von mindestens sechs getöteten Nutztieren erreicht.
Es muss damit gerechnet werden, dass weitere Übergriffe stattfinden. Um weiteren Schaden zu verhindern, wurde als Notfallmassnahme ein Elektrozaun auf der betroffenen Alp in Absprache mit dem Herdenschutzverantwortlichen erstellt. Zudem hat die Sicherheitsdirektion am 23. Juni 2026 den Abschuss des schadenstiftenden Wolfs verfügt und ausserordentlich im Amtsblatt publiziert (online). Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet. Als Abschussperimeter gilt der Perimeter der Alp «Vorder Bristen». Für den Vollzug der Abschussverfügung ist die Abteilung Jagd des Amts für Forst und Jagd zuständig. Mit dem Abschuss werden primär die kantonalen Organe der Wildhut und allenfalls speziell bezeichnete Jäger beauftragt.
Quelle: Sicherheitsdirektion Uri
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