Zürich ZH: Barbara Reifler übernimmt Leitung in der Oberjugendanwaltschaft
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Der Regierungsrat hat Barbara Reifler zur neuen Oberjugendanwältin des Kantons Zürich gewählt.
Sie ergänzt das Team um den Leitenden Oberjugendanwalt Roland Zurkirchen und bringt viel Erfahrung in der Jugendstrafrechtspflege ein.
Barbara Reifler verfügt über langjährige Führungs- und Facherfahrung in Polizei, Strafverfolgung und Justizvollzug. Zuletzt war sie Kommandantin der Kantonspolizei St.Gallen. Zuvor leitete sie das Amt für Justizvollzug des Kantons St.Gallen mit rund 260 Mitarbeitenden. Davor stand sie während zwölf Jahren an der Spitze der Jugendanwaltschaft des Kantons Thurgau und führte ein Team von 13 Mitarbeitenden.
Die an der Universität Luzern ausgebildete Juristin begann ihre berufliche Laufbahn in der Verwaltung. Parallel zu ihrer Arbeit bei der Fachstelle Häusliche Gewalt der Kantonspolizei Thurgau, Frauenfeld und später bei der Kriminalpolizei Luzern in der Fachgruppe Sexualdelikte absolvierte sie ihr Studium der Rechtswissenschaft. Danach arbeitete sie als Untersuchungsbeamtin bei der Staatsanwaltschaft Zug. Neben ihren Führungsfunktionen engagierte sie sich während mehrerer Jahre als Dozentin in der Aus- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen sowie in verschiedenen nationalen Fachgremien.
Barbara Reifler hat sich in ihren bisherigen Funktionen durch hohe fachliche Kompetenz, ausgeprägte Führungserfahrung und ein grosses Engagement ausgezeichnet. Sie bringt langjährige Erfahrung im Jugendstrafrecht und in der Führung von Organisationen mit, die sich mit Jugendlichen, Strafverfolgung und Wiedereingliederung befassen. Mit ihrer breiten Erfahrung bringt sie beste Voraussetzungen für ein Engagement in der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich mit. Barbara Reifler tritt ihre neue Funktion am 1. September 2026 an.
Die Oberjugendanwaltschaft sorgt für eine einheitliche Anwendung des Jugendstrafrechts im Kanton Zürich und übt die Aufsicht über die Jugendanwaltschaften aus. Sie ist zuständig für die Strafverfolgung von Kindern und Jugendlichen sowie für die Weiterentwicklung des Jugendstrafrechts im Kanton.
Quelle: Staatskanzlei Kanton Zürich
Bildquelle: Staatskanzlei Kanton Zürich