Osnabrück, Niedersachsen: Zoll stoppt verbotene Medikamente aus Neuseeland

Am 24. Januar, 2. Februar 2026 und 17. März 2026 ging jeweils eine Paketsendung derselben Absenderin beim Hauptzollamt Osnabrück, Zollamt Fledder, ein.

Aufgrund eines berufsbedingten Umzugs von Neuseeland nach Osnabrück sollten persönliche Gegenstände durch die Deutsche Post nach Deutschland geschickt werden.

Alle Pakete wurden als Übersiedlungsgut angemeldet. Die zollseitige Kontrolle dieser Postsendungen brachte gebrauchte Wäsche, persönliche Kleidung und Gegenstände hervor, aber auch unterschiedlichste Medikamente.

Augenscheinlich handelte es sich um Medikamente, die dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln – Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegen. Daher wurden sie vorübergehend verwahrt und der Empfängerin nicht ausgehändigt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg prüfte die Medikamente und kam zu der ersten Auffassung, dass sie nicht einfuhrfähig waren.

Nach Vorlage eines ärztlichen Attests, prüfte das staatliche Gewerbeaufsichtsamt erneut. Nach Ausübung des Ermessens waren zwei Medikamente einfuhrfähig, die restlichen Medikamente jedoch nicht. Diese wurden vernichtet, ein Straf- oder Bußgeldverfahren wurde gegen die Empfängerin nicht eingeleitet.

Das Foto zeigt die verbotenen Medikamente aller drei Postsendungen.

 

Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Bildquelle: Hauptzollamt Osnabrück